Artikel 3 VO (EG) 2010/1089

Gemeinsame Typen

Typen, die in mehreren der in den Anhängen I, II und III der Richtlinie 2007/2/EG aufgeführten Themen verwendet werden, müssen den Definitionen und Einschränkungen in Anhang I entsprechen und die darin festgelegten Attribute und Assoziationsrollen aufweisen.

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