Artikel 2 VO (EG) 2010/1089
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten neben den in den Anhängen festgelegten themenspezifischen Definitionen die nachfolgenden Begriffsbestimmungen:
- 1. „Abstrakter Datentyp” (abstract type):
- Datentyp, der zwar nicht instanziiert werden, aber Attribute und Assoziationsrollen haben kann;
- 2. „Assoziationsrolle” (association role):
- Wert oder Objekt, zu dem ein Typ in einer Beziehung im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2007/2/EG steht;
- 3. „Attribut” (attribute):
- Merkmal eines Typs im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2007/2/EG;
- 4. „Kandidatentyp” (candidate type):
- ein bereits als Teil der Spezifikation eines Geodatenthemas in Anhang I der Richtlinie 2007/2/EG verwendeter Typ, der jedoch erst in dem Geodatenthema in Anhang II oder III der Richtlinie 2007/2/EG, zu dem er thematisch gehört, vollständig spezifiziert wird;
- 5. „Codeliste” :
- ein Datentyp, dessen Instanzen eine Liste feststehender Werte bilden;
- 6. „Datentyp” (data type):
- gemäß ISO/TS 19103:2005 der Deskriptor einer Gruppe von Werten, denen Identität fehlt;
- 7. „Enumeration” (enumeration):
- ein Datentyp, dessen Instanzen eine feststehende Liste benannter Literalwerte bilden. Attribute eines enumerierten Typs können nur Werte von dieser Liste nehmen;
- 8. „externer Objektidentifikator” (external object identifier):
- eindeutiger Objektidentifikator, der von der zuständigen Stelle veröffentlicht wird und von externen Anwendungen für Verweise auf das Geo-Objekt verwendet werden kann;
- 9. „Identifikator” (identifier):
- nach EN ISO 19135:2007 eine sprachunabhängige Abfolge von Zeichen zur eindeutigen und dauerhaften Identifizierung dessen, womit er assoziiert wird;
- 10. „instanziieren” (instantiate):
- ein Objekt schaffen, das der Definition sowie den für den instanziierten Typ festgelegten Attributen, Assoziationsrollen und Einschränkungen entspricht;
- 11. „Kartenebene” (layer):
- grundlegende Einheit geografischer Informationen, die nach EN ISO 19128:2008 als Karte von einem Server angefordert werden kann;
- 12. „Lebenszyklusinformationen” (life-cycle information):
- Satz von Eigenschaften eines Geo-Objekts, die die zeitlichen Merkmale einer Version eines Geo-Objektes oder die Veränderungen zwischen Versionen beschreiben;
- 13. „Metadatenelement” (metadata element):
- diskrete Einheit von Metadaten nach EN ISO 19115:2005/AC:2008;
- 14. „Paket” (package):
- Mehrzweckmechanismus zur Anordnung von Elementen in Gruppen;
- 15. „Register” (register):
- nach EN ISO 19135:2007 Gruppe von Dateien mit Identifikatoren, die Gegenständen mit Beschreibungen der assoziierten Gegenstände zugewiesen wurden;
- 16. „Objektart” (spatial object type):
- eine Klassifikation von Geo-Objekten;
- 17. „Signaturierung” (style):
- Zuordnung (Mapping) von Objektarten und ihren Eigenschaften und Bedingungen zu parametrisierten Symbolen, die bei der Zeichnung von Karten verwendet werden;
- 18. „Subtyp von” (sub-type of):
- Beziehung zwischen einem konkreten und einem allgemein gefassten Typ, wobei der konkretere Typ vollständig mit dem allgemeineren Typen übereinstimmt und darüber hinaus noch zusätzliche Informationen gemäß ISO/TS 19103:2005 enthält;
- 19. „Typ” (type):
- Objektart oder Datentyp;
- 20. „voidable” (kann leer sein):
- für ein Attribut oder eine Assoziationsrolle kann der Wert „void” ( „leer” ) definiert werden, wenn die Geodatensätze der Mitgliedstaaten keine entsprechenden Werte enthalten, oder sie nicht zu vertretbaren Kosten aus bestehenden Werten abgeleitet werden können. Ist ein Attribut oder eine Assoziationsrolle nicht „voidable” , so ist die Tabellenzelle „Voidability” leer;
- 21. „Eigenschaft” (property):
- Attribut oder Assoziationsrolle;
- 22. „Vereinigungstyp” (union type):
- ein aus genau einer von mehreren (als Attribute für Elemente aufgeführten) Alternativen bestehender Typ nach ISO/TS 19103:2005;
- 23. „Assoziationsklasse” (association class):
- ein Typ, der zusätzliche Eigenschaften für eine Beziehung zwischen zwei anderen Typen definiert;
- 24. „Coverage” (coverage):
- im Sinne von ISO 19123:2007 ein Geo-Objekt, das als Funktion zur Rückgabe von Werten aus seinem Wertebereich für jede direkte Position innerhalb seines räumlichen, zeitlichen oder räumlich-zeitlichen Definitionsbereichs dient;
- 25. „Definitionsbereich” (domain):
- ein wohldefinierter Bereich gemäß ISO/TS 19103:2005;
- 26. „Wertebereich” (range):
- im Sinne von EN ISO 19123:2007 eine Menge von Objektattributwerten, die durch eine Funktion mit den Elementen des Definitionsbereichs eines Coverages verknüpft ist;
- 27. „Rektifiziertes Gitter” (rectified grid):
- im Sinne von EN ISO 19123:2007 ein Gitter mit einer affinen Transformation zwischen den Gitterkoordinaten und einem Koordinatenreferenzsystem;
- 28. „Referenzierbares Gitter” (referenceable grid):
- im Sinne von EN ISO 19123:2007 ein mit einer Transformation verknüpftes Gitter, das zur Umwandlung von Gitterkoordinatenwerten in Koordinatenwerte, die einem externen Koordinatenreferenzsystem zugeordnet werden können, verwendet werden kann;
- 29. „Tessellation” (tessellation):
- Untergliederung eines Raumes in eine Reihe zusammenhängender Teilräume, die den untergliederten Raum vollständig abdecken. Eine Tessellation in einer 2D-Ebene besteht aus einer Reihe nicht überlappender Polygone, die einen Interessenbereich vollständig abdecken;
- 30. „Engerer Wert” (narrower value):
- ein Wert, der in einer hierarchischen Beziehung zu einem allgemeineren übergeordneten Wert steht;
- 31. „Endpunkt” (end point):
- die Internetadresse, die zum direkten Aufruf einer von einem Geodatendienst bereitgestellten Operation verwendet wird;
- 32. „Zugangspunkt” (access point):
- eine Internetadresse, die eine detaillierte Beschreibung eines Geodatendienstes enthält, einschließlich einer Liste von Endpunkten, die dessen Ausführung ermöglichen;
- 33. „aufrufbarer Geodatendienst” (invocable spatial data service):
-
alle der folgenden Geodatendienste:
- a)
- ein Geodatendienst, dessen Metadaten den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission(1) entsprechen,
- b)
- ein Geodatendienst mit mindestens einem Ressourcenverweis, bei dem es sich um einen Zugangspunkt handelt,
- c)
- ein Geodatendienst, der einer Reihe dokumentierter und öffentlich verfügbarer technischer Spezifikationen entspricht, die die zu seiner Ausführung erforderlichen Informationen enthalten;
- 34. „interoperabler Geodatendienst” (interoperable spatial data service):
- ein aufrufbarer Geodatendienst, der den Anforderungen von Anhang VI entspricht;
- 35. „harmonisierter Geodatendienst” (harmonised spatial data service):
- ein interoperabler Geodatendienst, der den Anforderungen von Anhang VII entspricht;
- 36. „konformer Geodatensatz” (conformant spatial data set):
- ein Geodatensatz, der den Anforderungen dieser Verordnung entspricht;
- 37. „Operation” (operation):
- eine von einem Geodatendienst unterstützte Aktion;
- 38. „Schnittstelle” (interface):
- die namentlich aufgeführte Liste von Operationen, die das Verhalten einer Einheit im Sinne der Norm ISO 19119:2005 charakterisiert.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten (ABl. L 326 vom 4.12.2008, S. 12).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.