Artikel 21 VO (EG) 93/3448

Die Verordnung (EWG) Nr. 3033/80 wird zum 1. Januar 1994 aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung.

Die Verordnung (EWG) Nr. 3034/80 wird mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens der in Artikel 13 erlassenen Regelung aufgehoben.

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