Artikel 21 VO (EG) 93/3448
Die Verordnung (EWG) Nr. 3033/80 wird zum 1. Januar 1994 aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung.
Die Verordnung (EWG) Nr. 3034/80 wird mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens der in Artikel 13 erlassenen Regelung aufgehoben.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.