Artikel 1 VO (EG) 94/1017
Portugal wird ermächtigt, innerhalb von elf Jahren in den im Anhang genannten Regionen ein Programm zur Umwidmung der derzeit ackerbaulich genutzten Flächen zugunsten der extensiven Tierhaltung durchzuführen. Das Umwidmungsprogramm ist auf 200000 ha begrenzt.
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