Artikel 8 VO (EG) 94/1017
Die portugiesischen Behörden treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß diese Verordnung eingehalten wird. Dazu gehört insbesondere
- a)
- die Überprüfung, ob die angegebenen Flächenprämienfähig sind,
- b)
- die Kontrolle, ob die gemäß dieser Verordnung gemeldeten Flächen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ordnungsgemäß zugunsten der extensiven Tierhaltung umgewidmet worden sind.
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