Artikel 8 VO (EG) 94/1017

Die portugiesischen Behörden treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß diese Verordnung eingehalten wird. Dazu gehört insbesondere

a)
die Überprüfung, ob die angegebenen Flächenprämienfähig sind,
b)
die Kontrolle, ob die gemäß dieser Verordnung gemeldeten Flächen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ordnungsgemäß zugunsten der extensiven Tierhaltung umgewidmet worden sind.

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