ANHANG III VO (EG) 94/1091

GEMEINSAME VERFAHREN FÜR DIE KRONENZUSTANDSERHEBUNG AUF DEN DAUERBEOBACHTUNGSFLÄCHEN

I.
Allgemeines

Diese Erhebung wird 1994 auf allen Dauerbeobachtungsflächen durchgeführt und danach jährlich wiederholt.

II.
Erhebungsverfahren

II.1.
Auswahl der Probebäume

Die Kronenansprache ist grundsätzlich an allen vorherrschenden, herrschenden und mitherrschenden Bäumen (Kraft'sche Baumklassen 1-3) der gesamten Fläche vorzunehmen. Weist die Fläche einen besonders starken Baumbestand (z. B. dichte Bestände) auf, so kann die Anzahl der Probebäume für die Kronenansprache durch die Abgrenzung einer Teilfläche (vgl. Anhang I Nummer II.3) verringert werden. In diesem Fall sind alle vorherrschenden, herrschenden und mitherrschenden Bäume (Kraft'sche Baumklassen 1-3) der Teilfläche anzusprechen. In bestimmten Fällen kann ein anderes objektives Verfahren zur Verringerung der Anzahl oder zur Auswahl der Probebäume zugelassen werden. Alljährlich sind dieselben Verfahren anzuwenden und bei jeder Erhebung mindestens 20 Bäume zu untersuchen.

II.2.
Ansprachezeitpunkt

Die Erhebung ist nach der Ausbildung des Nadel- bzw. Laubkleids und vor Beginn der herbstlichen Laubverfärbung durchzuführen.

II.3.
Allgemeine Angaben

Folgende Angaben über die Flächen und Bäume sind zu vermerken:

Flächennummer,

Exposition,

Baumnummer,

entfernte oder abgestorbene Bäume,

Baumart,

Baumklasse,

Kronenbeschattung,

Sichtbarkeit,

sowie das Ansprachedatum.

II.4.
Ansprache der Probebäume

1.
Visuelle Ansprache der Nadel-/Blattverluste

Die Nadel-/Blattverluste sind in 5 %-Stufen, bezogen auf einen vollständig belaubten/benadelten Baum unter den Bedingungen vor Ort zu bewerten.

Die Einteilung der Bäume in Nadel-/Blattverluststufen ist während der Ansprache durchzuführen und in 5 %-Stufen festzuhalten.

Noch lebende Bäume mit 95 % bis 100 % Nadel-/Blattverlust werden mit 99 bewertet. Der Wert 100 ist nur für abgestorbene Bäume zu verwenden.

2.
Visuelle Ansprache der Verfärbung

Die Einteilung der Bäume in Verfärbungsstufen erfolgt nach der Ansprache.

Die Verfärbungsstufen sind wie folgt definiert:

StufeVerfärbungProzentsatz verfärbter Nadeln/Blätter
0nicht erkennbar oder unwesentlich0—10
1leicht11—25
2mittelstark26—60
3stark> 60
4abgestorben

3.
Ergänzende Parameter

Die ergänzenden Parameter sind folgende:

leicht erkennbare Schadensursachen (Insekten- oder Pilzbefall, abiotische Einflüsse usw.),

ermittelter Schadtyp,

Bemerkungen zu dem Baum auf der Beobachtungsfläche.

II.5
Methodik

Die Arbeitsanweisungen über die visuelle Ansprache des Baumzustands auf Intensivüberwachungsflächen (ICP Forests) enthält weitere Einzelheiten über die Auswahl der Bäume und die Durchführung der Ansprache sowie technische Informationen über die Beurteilung und Übermittlung der ergänzenden Parameter. Es wird empfohlen, diesen Anweisungen bei der Erhebung und bei der Übermittlung der Ergebnisse der fakultativen Parameter an die Kommission zu folgen.

II.6
Datenübermittlung

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission für jede Fläche die betreffenden Angaben unter Verwendung einheitlicher Formblätter (vgl. Anhang VII, Formblätter 3a und 3b).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.