Artikel 9 VO (EG) 94/1681

Die Kommission informiert regelmäßig die Mitgliedstaaten im Rahmen des Beratenden Ausschusses für die Koordinierung im Bereich der Betrugsbekämpfung über die finanzielle Größenordnung der aufgedeckten Unregelmäßigkeiten und über die verschiedenen nach Zahl und Art unterteilten Kategorien von Unregelmäßigkeiten. Die Ausschüsse gemäß den Artikeln 48, 49, 50 und 51 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 werden ebenfalls informiert.

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