Artikel 9 VO (EG) 94/1868
Die Verordnung (EWG) Nr. 1543/93 wird zum 1. Juli 1995 aufgehoben. Verweise und Bezugnahmen auf die Verordnung (EWG) Nr. 1543/93 gelten als Verweise und Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
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