Artikel 8 VO (EG) 94/1868

Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung werden nach dem Verfahren des Artikels 23 der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 erlassen. Sie umfassen insbesondere Regeln für den Fall von Zusammenschlüssen, Veränderungen der Eigentümerschaft sowie die Aufnahme oder Aufgabe der Handelstätigkeit von Unternehmen sowie besondere, die Umstellung von der geltenden auf die mit dieser Verordnung eingeführte Regelung erleichternde Maßnahmen.

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