Artikel 144 VO (EG) 94/40
Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes im Anschluss an die internationale Registrierung
Ein Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes im Anschluss an die internationale Registrierung gemäß Artikel 3ter Absatz 2 des Madrider Protokolls kann über das Amt gestellt werden. Der Antrag muss in der Sprache eingereicht werden, in der die internationale Anmeldung gemäß Artikel 142 eingereicht wurde.
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