Artikel 85 VO (EG) 94/40
Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen
Das Amt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:
- a)
- ein Blatt für Gemeinschaftsmarken, das die Eintragungen in das Register für Gemeinschaftsmarken wiedergibt sowie sonstige Angaben enthält, deren Veröffentlichung in dieser Verordnung oder in der Durchführungsverordnung vorgeschrieben ist;
- b)
- ein Amtsblatt, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Amtes sowie sonstige diese Verordnung und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.
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