Artikel 1 VO (EG) 94/86
Die zur Bestimmung des Stigmasteringehalts oder β-Sitosteringehalts von Butter nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2571/97 anzuwendende Referenzmethode ist im Anhang beschrieben.
Butter ist dann korrekt gekennzeichnet worden, wenn die Ergebnisse den Anforderungen gemäß Punkt 8 dieses Anhangs genügen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.