Artikel 1 VO (EG) 94/86

Die zur Bestimmung des Stigmasteringehalts oder β-Sitosteringehalts von Butter nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2571/97 anzuwendende Referenzmethode ist im Anhang beschrieben.

Butter ist dann korrekt gekennzeichnet worden, wenn die Ergebnisse den Anforderungen gemäß Punkt 8 dieses Anhangs genügen.

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