Artikel 40 VO (EG) 95/1239
Entscheidung über den Antrag
Die Entscheidung ist vom Präsidenten des Amts zu unterzeichnen. Sie enthält folgende Angaben und Unterlagen:
- a)
- Feststellung, dass sie durch das Amt ergangen ist;
- b)
- Datum, an dem die Entscheidung erlassen worden ist;
- c)
- Name der Ausschussmitglieder, die am Verfahren teilgenommen haben;
- d)
- Name der Verfahrensbeteiligten und ihrer Verfahrensvertreter;
- e)
- Bezug auf die Stellungnahme des Verwaltungsrats;
- f)
- Anträge der Verfahrensbeteiligten;
- g)
- kurze Darstellung des Sachverhalts;
- h)
- Entscheidungsgründe;
- i)
- Entscheidungsformel, notfalls unter Angabe der unter die Zwangslizenz entfallenden Handlungen, der hierfür geltenden besonderen Bedingungen und der Kategorie der Personen, gegebenenfalls einschließlich der für sie geltenden spezifischen Anforderungen.
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