Artikel 89 VO (EG) 95/1239

Veröffentlichung von Beschwerden und diesbezüglichen Entscheidungen

Im Amtsblatt veröffentlicht werden das Eingangsdatum von Beschwe/rden und das Datum der diesbezüglichen Entscheidungen, die Namen und Anschriften der am Beschwerdeverfahren Beteiligten sowie deren Anträge oder die Entscheidungen hierüber.

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