Artikel 89 VO (EG) 95/1239
Veröffentlichung von Beschwerden und diesbezüglichen Entscheidungen
Im Amtsblatt veröffentlicht werden das Eingangsdatum von Beschwe/rden und das Datum der diesbezüglichen Entscheidungen, die Namen und Anschriften der am Beschwerdeverfahren Beteiligten sowie deren Anträge oder die Entscheidungen hierüber.
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