Artikel 88 VO (EG) 95/1239
Veröffentlichung der Anträge auf Erteilung von Nutzungsrechten und der diesbezüglichen Entscheidungen
Im Amtsblatt veröffentlicht werden das Eingangsdatum des Antrags auf Erteilung eines Nutzungsrechts durch das Amt und das Datum der diesbezüglichen Entscheidung, die Namen und Anschriften der Verfahrensbeteiligten sowie deren Anträge. Bei einer Entscheidung über die Erteilung eines Zwangsnutzungsrechts wird auch der Inhalt der Entscheidung veröffentlicht.
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