Artikel 4 VO (EG) 95/1839

Im Rahmen dieser Einfuhrkontingente und der in Artikel 1 genannten Mengenbeschränkungen erfolgen die Einfuhren nach Spanien und Portugal entweder durch Anwendung einer Regelung zur Ermäßigung der Einfuhrzölle gemäß Artikel 5 oder durch Direktkauf auf dem Weltmarkt.

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