Artikel 19 VO (EG) 95/2236

Revisionsklausel

Vor Ende 2006 wird dem Europäischen Parlament und dem Rat von der Kommission ein umfassender Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung der Mechanismen dieser Verordnung für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen und im besonderen der Mechanismen und Vorschriften nach Artikel 4 vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat prüfen nach dem Verfahren des Artikels 156 Absatz 1 des Vertrags, ob und unter welchen Bedingungen die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen nach dem in Artikel 18 genannten Zeitraum fortgeführt werden können oder abzuändern sind.

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