Artikel 11 VO (EG) 95/2494
Veröffentlichung
Der HVPI, der EVPI, der VPI-EWU sowie Preisindizes für eine Gruppe der Kategorien gemäß Artikel 9, die nach dem Verfahren des Artikels 14 Absatz 2 ausgewählt werden, werden von der Kommission (Eurostat) innerhalb von höchstens fünf Arbeitstagen nach Ablauf des in Artikel 10 genannten Zeitraums veröffentlicht.
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