Artikel 1 VO (EG) 96/1251
Die im Anhang I aufgeführten Einfuhrzollkontingente werden auf jährlicher Basis für die dort aufgeführten Erzeugnisgruppen zu den dort genannten Bedingungen eröffnet.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.