Artikel 1 VO (EG) 96/1507

(1) Für die Einfuhr von Rohrrohzucker gemäß KN-Code 17011110 wird für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni ein Zollkontingent von 85463 Tonnen „tel quel” zum Zollsatz von 98 ECU je Tonne eröffnet. Dieser Zucker ist von den Raffinerien gemäß Artikel 9 Absatz 4 dritter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 einzuführen und zu raffinieren.

Zwischen dem 1. Juli 1996 und dem 30. Juni 1997 wird jedoch ein Kontingent von 128195 Tonnen „tel quel” Rohzucker gemäß dem ersten Unterabsatz eröffnet.

(2) Die in Absatz 1 genannten Mengen werden entsprechend Anhang I auf die Ursprungsländer aufgeteilt. Sie sind auf die Mengen gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 anzurechnen und werden bei der Anwendung der Absätze 3 und 4 dieses Artikels berücksichtigt.

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