ANHANG II ERLÄUTERUNG DER HVPI-TEILINDIZES (REV. DEZ. 99): GLIEDERUNG IN ABTEILUNGEN (ZWEISTELLER), GRUPPEN (DREISTELLER) UND KLASSEN (VIERSTELLER) VO (EG) 96/2214

01-12
INDIVIDUELLE KONSUMAUSGABEN DER PRIVATEN HAUSHALTE

01
NAHRUNGSMITTEL UND ALKOHOLFREIE GETRÄNKE

01.1
Nahrungsmittel

Die in diese Gruppe eingeordneten Erzeugnisse werden gekauft, um zu Hause verbraucht zu werden. Ausgeschlossen sind: Nahrungsmittel, die für den sofortigen Verzehr außer Haus von Hotels, Restaurants, Cafés, Bars, Kiosken, Straßenhändlern, Automaten usw. verkauft werden (11.1.1); von Restaurants zubereitete Speisen für den anderwärtigen Verzehr (11.1.1); von Caterern zubereite Speisen (11.1.1); Heimtierfutter (09.3.4).

01.1.1 Brot und Getreideerzeugnisse (KL)

Reis in jeder Form;

Mais, Weizen, Gerste, Hafer, Roggen und anderes Getreide in Form von Körnern, Mehl oder Gries;

Brot und andere Backwaren (Knäckebrot, Zwieback, Toastbrot, Kekse, Lebkuchen, Oblaten, Waffeln, Fladenbrot und Muffins, Croissants, Kuchen, Torten, Quiches, Pizzas usw.);

Mischungen und Teige für die Zubereitung von Backwaren.

Teigwaren in jeder Form; Couscous;

Getreidezubereitungen (Cornflakes, Haferflocken usw.) und andere Getreideerzeugnisse (Malz, Malzmehl, Malzextrakt, Kartoffelstärke, Tapioka, Sago und andere Stärken).

Eingeschlossen sind: Mehlzubereitungen mit Fleisch, Fisch, Meerestieren, Käse, Gemüse oder Obst. Ausgeschlossen sind: Fleischpasteten (01.1.2); Fischpasteten (01.1.3); Zuckermais (01.1.7).

01.1.2 Fleisch (KL)

Frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch von:

Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen;

Pferden, Maultieren, Eseln, Kamelen und dergleichen;

Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Perlhühner);

Hasen, Kaninchen und Wild (Antilopen, Rotwild, Wildschweinen, Fasanen, Waldhühnern, Tauben, Wachteln usw.);

eßbare Schlachtabfälle, frisch, gekühlt oder gefroren;

Fleisch und eßbare Schlachtabfälle, getrocknet, gesalzen oder geräuchert (Würste, Salami, Schinken, Pasteten usw.);

sonstiges konserviertes oder verarbeitetes Fleisch einschließlich Fleischzubereitungen (Dosenfleisch, Fleischextrakte, Fleischsäfte, Fleischpasteten usw.).

Eingeschlossen sind: Fleisch und eßbare Schlachtabfälle von Meeressäugetieren (Robben, Walrosse, Wale usw.); zum Verzehr gekaufte Tiere. Ausgeschlossen sind: Land- und Meeresschnecken (01.1.3); Schweineschmalz und andere tierische Nahrungsfette (01.1.5); Suppen und Brühen mit Fleisch (01.1.9).

01.1.3 Fisch (KL) (SAI)

Frischer, gekühlter oder gefrorener Fisch;

andere Meerestiere (Krebstiere einschließlich Landkrebsen, Weichtiere und andere Schalentiere, Land- und Seeschnecken, Frösche), frisch, gekühlt oder gefroren;

Meerestiere, getrocknet, geräuchert oder gesalzen;

Meerestiere sowie Zubereitungen davon (Fisch und andere Meerestiere in Dosen, Kaviar, Rogen, Fischpasteten usw.), konserviert oder verarbeitet.

Eingeschlossen sind: zum Verzehr gekaufte Fische und andere Meerestiere. Ausgeschlossen sind: Suppen und Brühen mit Fisch (01.1.9).

01.1.4 Milch, Käse und Eier (KL)

Rohmilch; pasteurisierte oder sterilisierte Milch;

Kondensmilch und Milchpulver;

Joghurt, Sahne, Desserts und Getränke auf der Grundlage von Milch, ähnliche Erzeugnisse auf der Grundlage von Milch;

Käse und Quark;

Eier und Eiprodukte aus Vollei.

Eingeschlossen sind: Milch, Sahne und Joghurt mit Zucker, Kakao, Früchten oder Geschmacksstoffen; Sojamilch und andere milchähnliche Erzeugnisse. Ausgeschlossen sind: Butter und Butterprodukte (01.1.5).

01.1.5 Öle und Fette (KL)

Butter und Butterprodukte (Butteröl, Ghee usw.);

Margarine (einschließlich Diätmargarine) und andere pflanzliche Fette (einschließlich Erdnußbutter);

Speiseöle (Olivenöl, Maisöl, Sonnenblumenkernöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl, Erdnußöl, Walnußöl usw.);

tierische Speisefette (Schweineschmalz usw.).

Ausgeschlossen sind: Lebertran (06.1.1).

01.1.6 Obst (KL) (SAI)

Frisches, gekühltes oder gefrorenes Obst;

Trockenobst, Obstschalen, Obstkerne, Nüsse und eßbare Samen;

konserviertes Obst und Erzeugnisse auf der Grundlage von Obst.

Eingeschlossen sind: Melonen. Ausgeschlossen sind: Fruchtgemüse wie Auberginen, Gurken oder Tomaten (01.1.7); Marmeladen, Konfitüren, Kompotte, Gelees, Fruchtpürees und -pasten (01.1.8); in Zucker koservierte Pflanzenteile (01.1.8); Fruchtsäfte und -sirupe (01.2.2).

01.1.7 Gemüse (KL) (SAI)

Blatt- und Stengelmüse (Spargel, Broccoli, Blumenkohl, Endivien, Fenchel, Spinat usw.), Fruchtgemüse (Auberginen, Gurgen, Zucchini, Paprika, Kürbisse, Tomaten usw.) sowie Wurzelgemüse (Rode Bete, Karotten, Zwiebeln, Pastinaken, Radieschen, Rüben usw.), frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet;

Kartoffeln und andere Knollengewächse (Maniok, Pfeilwurz, Kassave, süßkartoffeln usw.), frisch oder gekühlt;

konserviertes oder verarbeitetes Gemüse sowie Erzeugnisse auf der Grundlage von Gemüse;

Erzeugnisse aus Knollengemüsen (Mehl, Gries, Flocken, Püree, Scheiben und Schnitzel) einschließlich gefrorener Zubereitungen wie Kartoffelscheiben.

Eingeschlossen sind: Oliven, Knoblauch, Hülsenfrüchte, Zuckermais, Meeresfenchel und andere eßbare Meerespflanzen, Speisepilze. Ausgeschlossen sind: Kartoffelstärke, Tapioka, Sago und andere Stärken (01.1.1); Suppen und Brühen mit Gemüse (01.1.9); Küchenkräuter (Petersilie, Rosmarin, Thymian usw.) und Gewürze (Pfeffer, Ingwer usw.) (01.1.9); Gemüsesäfte (01.2.2).

01.1.8 Zucker, Marmelade, Honig, Schokolade und Süßwaren (KL)

Rohr- oder Rübenzucker, roh oder raffiniert, in Form von Puder, Kristallen oder Klumpen;

Marmeladen, Konfitüren, Kompotte, Gelees, Fruchtpürees und -pasten, natürlicher und künstlicher Honig, Ahornsirup, Melasse und in Zucker konservierte Pflanzenteile;

Schokolade in Stangen oder Tafeln, Kaugummi, Bonbons, Pastillen und andere Süßwaren;

Dessertzubereitungen und andere Erzeugnisse auf der Grundlage von Kakao;

Speiseeis, Eiskrem und Sorbets.

Eingeschlossen sind: künstliche Zuckeraustauschstoffe. Ausgeschlossen sind: Kakao und Pulver auf der Grundlage von Schokolade (01.2.1).

01.1.9 Nahrungsmittel, a.n.g. (KL)

Salz, Gewürze (Pfeffer, Ingwer usw.), Küchenkräuter (Petersilie, Rosmarin, Thymian usw.), Soßen, Würzen (Senf, Mayonnaise, Ketchup, Sojasoße usw.), Essig;

zubereitete Backpulver, Backhefe, Dessertzubereitungen, Suppen, Brühen, Küchenzutaten usw.;

homogenisierte Säuglingsnahrung und diätetische zubereitungen aller Art.

Ausgeschlossen sind: Desserts auf der Grundlage von Milch (01.1.4); Sojamilch (01.1.4); künstliche Zuckeraustauschstoffe (01.1.8); Dessertzubereitungen auf der Grundlage von Kakao (01.1.8).

01.2
Alkoholfreie Getränke

Die in diese Gruppe eingeordneten Erzeugnisse werden gekauft, um zu Hause verbraucht zu werden. Ausgeschlossen sind alkoholfreie Getränke, die für den sofortigen Verzehr außer Haus von Hotels, Restaurants, Cafés, Bars, Kiosken, Straßenhändlern, Automaten usw. verkauft werden (11.1.1).

01.2.1 Kaffee, Tee und Kakao (KL)

Kaffee, auch entcoffeiniert, geröstet oder gemahlen, einschließlich Instantkaffee;

Tee einschließlich Mate und Kräutertees;

Kakao, auch gesüßt, und Pulver auf der Grundlage von Schokolade.

Eingeschlossen sind: Getränkezubereitungen auf der Grundlage von Kakao; Kaffee- und Teesurrogate; Extrakte und Essenzen aus Kaffee oder Tee. Ausgeschlossen sind: Schokolade in Stangen oder Tafeln (01.1.8); Dessertzubereitungen und andere Erzeugnisse auf der Grundlage von Kakao (01.1.8).

01.2.2 Mineralwasser, Erfrischungsgetränke und Saft (KL)

Mineral- oder Quellwässer; abgefülltes Trinkwasser;

Erfrischungsgetränke wie Limonade und Cola;

Frucht- und Gemüsesäfte;

Sirupe und Konzentrate für die Zubereitung von Getränken.

Ausgeschlossen sind: alkoholfreie Getränke, die im allgemeinen Alkohol enthalten, z. B. alkoholfreies Bier (02.1).

02
ALKOHOLISCHE GETRÄNKE UND TABAK

02.1
Alkoholische Getränke

Die in diese Gruppe eingeordneten Erzeugnisse werden gekauft, um zu Hause verbraucht zu werden. Ausgeschlossen sind alkoholische Getränke, die für den sofortigen Verzehr außer Haus von Hotels, Restaurants, Cafés, Bars, Kiosken, Straßenhändlern, Automaten usw. Verkauft werden (11.1.1). In diese Gruppe werden auch Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt und alkoholfreie Getränke eingeordnet, die im allgemeinen Alkohol enthalten, z. B. alkoholfreies Bier.

02.1.1 Branntwein (KL)

Branntwein und Likör.

Eingeschlossen sind: Met; Aperitife, nicht auf Wein basierend (0.2.1.2).

02.1.2 Wein (KL)

Wein einschließlich Obstwein und Sake;

Aperitife auf der Grundlage von Wein, gespriteter Wein, Sekt und andere Schaumweine.

02.1.3 Bier (KL)

Alle Arten von Bier wie Pils, Lager- und Altbier.

Eingeschlossen sind: Bier mit niedrigem Alkoholgehalt und alkoholfreies Bier; Ingwerbier.

02.2
Tabak

Diese Gruppe umfaßt alle von Haushalten getätigten Tabakkäufe, auch in Restaurants, Cafés, Bars, Tankstellen usw.

02.2.0 Tabak (KL)

Zigaretten; Zigarettentabak und -papier; Zigarren, Pfeifentabak, Kau- oder Schnupftabak.

Ausgeschlossen sind: sonstige Raucherartikel (12.3.2).

03
BEKLEIDUNG UND SCHUHE

03.1
Bekleidung

03.1.1 Bekleidungsstoffe (ML)

Bekleidungsstoffe aus Naturfasern, Chemiefasern oder Mischgeweben.

Ausgeschlossen sind: Möbelstoffe (05.2.0).

03.1.2 Bekleidungsartikel (ML)

Bekleidung für Männer, Frauen, Kinder (3 bis 13 Jahre) und Kleinkinder (0 bis 2 Jahre), konfektioniert oder nach Maß, aus beliebigen Stoffen (einschließlich Leder, Pelz, Kunststoff oder Gummi), Alltags-, Sport- und Arbeitskleidung:

Umhänge, Mäntel, Regenmäntel, Anoraks, Parkas, Blousons, Jacken, Hosen, Westen, Anzüge, Kostüme, Kleider, Röcke usw.;

Hemden, Blusen, Pullover, Strickjacken, Shorts, Badeanzüge, Trainingsanzüge, Jogginganzüge, Sweatshirts, T-Shirts usw.;

Unterhemden, Unterhosen, Unterröcke, Strümpfe, Strumpfhosen, Büstenhalter, Schlüpfer, Hüfthalter, Korsetts, Bodysuits usw.;

Schlafanzüge, Nachthemden, Nachtkleider, Hausmäntel, Morgenröcke und Bademäntel;

Säuglingsbekleidung einschließlich Säuglingsschuhen aus Stoff.

Ausgeschlossen sind: medizinische Trikotagen wie elastische Strümpfe (06.1.2); Windeln (12.1.3).

03.1.3 Sonstige Bekleidungsartikel und -zubehör (ML)

Krawatten, Taschentücher, Schals, Tücher, Handschuhe, Fäustlinge, Muffs, Gürtel, Hosenträger, Schürzen, Kittel, Lätzchen, Ärmelschoner, Hüte, Kappen, Barette, Mützen usw.;

Nähgarne, Strickgarne und Bekleidungszubehör wie Schnallen, Knöpfe, Druckknöpfe, Reißverschlüsse, Bänder, Schnürsenkel, Bordüren usw.

Eingeschlossen sind: Garten- und Arbeitshandschuhe; Motorrad- und Fahrradhelme. Ausgeschlossen sind: Handschuhe und andere Waren aus Gummi (05.6.1); Steck-, Sicherheits-, Näh- und Stricknadeln, Fingerhüte (05.6.1); Schutzhelme für den Sport (09.3.2); andere Sportschutzbekleidung wie Schwimmwesten, Boxhandschuhe, Schienbeinschoner, Polster und Protektoren, Gurte, Stützen usw. (09.3.2); Papiertaschentücher (12.1.3); Uhren, Schmuck, Manschettenknöpfe, Krawattennadeln (12.3.1); Spazierstöcke, Schirme, Fächer, Schlüsselringe (12.3.2).

03.1.4 Reinigung, Reparatur und Miete von Bekleidung (D)

Trockenreinigung, Waschen und Färben von Bekleidung;

Stopfen, Ausbessern, Reparatur und Änderung von Bekleidung;

Miete von Bekleidung.

Eingeschlossen ist: Gesamtwert der Reparatur (Arbeits- und Materialkosten). Ausgeschlossen sind: Käufe von Material und Zubehör für die eigene Reparatur (03.1.1); Reparatur von Haushaltswäsche und anderen Heimtextilien (05.2.0); Trockenreinigung, Waschen, Trocken und Miete von Haushaltswäsche und anderen Heimtextilien (05.6.2).

03.2
Schuhe

03.2.1/2 Schuhe einschließlich Reparatur und Miete (ML)

Schuhe aller Art für Männer, Frauen, Kinder (3 bis 13 Jahre) und Kleinkinder ((0 bis 2 Jahre) einschließlich Turnschuhen, die auch für Alltag und Freizeit geeignet sind (Jogging-, Tennis-, Basketball-, Bootsschuhe usw.);

Schuhreparatur und Schuhputzen;

Miete von Schuhen.

Eingeschlossen sind: Gamaschen, Leggings und ähnliche Artikel; Gesamtwert der Reparatur (Arbeits- und Materialkosten). Ausgeschlossen sind: Säuglingsschuhe aus Stoff (03.1.2); orthopädische Schuhe (06A); spezielle Sportschuhe (Ski-, Fußball-, Golf-, Schlitt-, Rollschuhe usw.) (09.3.2); Schienbeinschoner, Kricketpolster und andere Schutzbekleidung für den Sport (09.3.2); Politur, Creme und andere Schuhpflegemittel (05.6.1); Reparatur (09.3.2) oder Miete (09.4.1) von speziellen Sportschuhen (Ski-, Fußball-, Golf-, Schlitt-, Rollschuhe usw.).

04
WOHNUNG, WASSER, ELEKTRIZITÄT, GAS UND ANDERE BRENNSTOFFE

04.1
Gezahlte Wohnungsmieten

Diese Gruppe umfaßt alle von Haushalten gezahlten Wohnungsmieten, unabhängig davon, ob sie staatliche Sozialleistungen erhalten oder nicht (einschließlich der auf Antrag des Mieters unmittelbar an den Vermieter gerichteten Zahlungen). Die Mieten enthalten gewöhnlich Zahlungen für die Nutzung des Grundstücks und der Räumlichkeiten, für Heizungs-, Sanitär- und Beleuchtungseinrichtingen usw. sowie für die Benutzung der Möbel im Fall von möbliert gemieteten Wohnungen. Die Mieten enthalten auch Zahlungen für die Nutzung der zur Wohnung gehörenden Garage. Die Garage muß weder physisch mit der Wohnung verbunden sein, noch vom selben Vermieter gemietet werden. Die Mieten enthalten keine Zahlungen für die Nutzung von Garagen oder Parkplätzen, die nicht zur Wohnung gehören (07.2.4). Ausgeschlossen sind ferner: Gebühren für Wasserversorgung (04.4.1), Müllabfuhr (04.4.2) und Abwasserbeseitigung (04.4.3); Miteigentümergebühren für Haus- und Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Heizung und Beleuchtung, Wartung von Aufzügen und Müllschluckern usw. in Mehrfamilienhäusern (04.4.4); Gebühren für Elektrizität (04.5.1) und Gas (04.5.2); Gebühren für Warmwasser- und Dampfversorgung durch Fernheizkraftwerke (04.5.5).

04.1.1/2 Gezahlte Wohnungsmieten (D)

Für möblierte oder unmöblierte Hauptwohnungen gezahlte Mieten;

Für Nebenwohnungen gezahlte Mieten.

Eingeschlossen sind: Zahlungen von Haushalten für die Nutzung eines Zimmers in einem Hotel oder einer Pension als Hauptwohnung. Ausgeschlossen sind: Beherbergungsdienstleistungen von Schulen, Internaten und Studentenheimen (11.2.0), von Feriendörfern und -zentren (11.2.0) sowie von Altenheimen(*) (12.4.0).

04.3
Instandhaltung und Reparatur der Wohnung

Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen sind durch zwei Merkmale gekennzeichnet: Erstens sind es Tätigkeiten, die der Eigentümer oder Mieter ausführen muß, um die Wohnung in einem guten Zustand zu halten; zweitens verändern sie weder Funktion, Kapazität oder erwartete Lebensdauer der Wohnung. Es gibt zwei Arten von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Wohnungen: kleinere Arbeiten wie Innenausstattung und Reparaturen von Anlagen, die gewöhnlich von Mietern und Eigentümern gemeinsam durchgeführt werden, sowie größere Arbeiten wie Wandverputz oder Dachreparaturen, die nur vom Eigentümer durchgeführt werden. Alle Ausgaben des Mieters für Material und Leistungen zur regulären Reparatur und Instandhaltung von Wohnungen sind Bestandteil der Ausgaben für den Individualverbrauch der Haushalte. Alle Ausgaben des Mieters für Material und Leistungen zur regulären Reparatur und Instandhaltung von Wohnungen sind Bestandteil der Ausgaben für den Individualverbrauch der Haushalte(**). Materialkäufe, die von Mietern oder Eigennutzern von Eigentumswohnungen getätigt werden, um die Instandhaltung oder Reparaturen selbst auszuführen, sind unter 04.3.1 auszuweisen. Bezahlt der Mieter oder Eigennutzer ein Unternehmen, um Instandhaltung oder Reparaturen auszuführen, ist der Gesamtwert der Leistungen einschließlich Materialkosten unter 04.3.2 auszuweisen.

04.3.1 Material für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung(**) (KL)

Werkstoffe und Erzeugnisse wie Farben und Lacke, Putz, Tapeten, textile Wandbekleidungen, Fensterscheiben, Gips, Zement, Kitt, Tapetenkleister usw., die für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an der Wohnung gekauft wurden.

Eingeschlossen sind: Installations-Kleinmaterial (Rohre, Hähne, Dichtungen usw.) und Belagsmaterial (Bodenplatten, Keramikfliesen usw.). Ausgeschlossen sind: Auslegeware und Linoleumbeläge (05.1.2); Handwerkzeuge, Türbeschläge, Steckdosen, Stromkabel und Glühbirnen (05.5.2); Besen, Bürsten und Reinigungsmittel (05.6.1); Material für größere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten (vom HVPI nicht erfaßte Vorleistungen)(**) oder für Erweiterung oder Umbau der Wohnung (vom HVPI nicht erfaßte Investitionen)(**)

04.3.2 Dienstleistungen für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung(**) (D)

von Klempnern, Elektrikern, Zimmerleuten, Glasern, Anstreichern, Dekorateuren, Bohnerern usw. durchgeführte kleinere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten.

Eingeschlossen ist: Gesamtwert der Leistungen (Arbeits- und Materialkosten). Ausgeschlossen sind: von haushalten gekauftes Material für die eigene Instandhaltung und Reparatur (04.3.1); in Anspruch genommene Dienstleistungen für größere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten (vom HVPI nicht erfaßte Vorleistungen)(**) oder für Erweiterung oder Umbau der Wohnung (vom HVPI nicht erfaßte Investitionen)(**).

04.4
Wasserversorgung und Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung

Diese Gruppe umfaßt alle getrennt berechneten Gebühren für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung, unabhängig davon, ob sie nach dem Verbrauch zu zahlen sind oder nicht. Ausgeschlossen sind Zahlungen für Dienstleistungen, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden.

04.4.1 Wasserversorgung (KL)

Wasserversorgung.

Eingeschlossen sind: zugehörige Ausgaben wie Zählermiete, Zählerablesen, feste Gebühren usw. Ausgeschlossen sind: in Flaschen oder anderweitig abgefülltes Trinkwasser (01.2.2); Warmwasser und Wasserdampf aus Fernheizkraftwerken (04.5.5).

04.4.2 Müllabfuhr (D)

Sammlung und Beseitigung von Abfällen.

04.4.3 Abwasserbeseitung (D)

Sammlung und Beseitigung von Abwasser.

04.4.4 Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung, a.n.g. (D)

Miteigentümergebühren für Haus- und Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Heizung und Beleuchtung, Wartung von Aufzügen und Müllschluckern usw. in Mehrfamilienhäusern;

Schutzdienste;

Schneeräumen und Schornsteinfegen.

Ausgeschlossen sind: Haushaltsdienstleistungen wie Fensterputzen, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (05.6.2); Leibwächter (12.7.0).

04.5
Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe

04.5.1 Elektrizität (KL) (E)

Elektrizität.

Eingeschlossen sind: zugehörige Ausgaben wie Zählermiete, Zählerablesen, feste Gebühren usw.

04.5.2 Gas (KL) (E)

Stadtgas und Erdgas;

flüssige Kohlenwasserstoffe (Butan, Propan usw.).

Eingeschlossen sind: zugehörige Ausgaben wie Zählermiete, Zählerablesen, Lagerbehälter, feste Gebühren usw.

04.5.3 Flüssige Brennstoffe (KL) (E)

Haushalts-Heizöl und Petroleum.

04.5.4 Feste Brennstoffe (KL) (E)

Kohle, Koks, Briketts, Brennholz, Holzkohle, Torf und dergleichen.

04.5.5 Wärmeenergie (KL) (E)

Warmwasser und Wasserdampf aus Fernheizkraftwerken.

Eingeschlossen sind: zugehörige Ausgaben wie Zählermiete, Zählerablesen, feste Gebühren usw.; Eis für Kühl- und Gefrierzwecke.

05
HAUSRAT UND LAUFENDE INSTANDHALTUNG DES HAUSES

05.1
Einrichtungsgegenstände und Bodenbeläge

05.1.1 Möbel und andere Einrichtungsgegenstände (LL)

Betten, Sofas, Couchs, Tische, Stühle, Schränke, Kommoden und Bücherregale;

Beleuchtungseinrichtungen wie Decken-, Stand-, Kugel- und Nachttischlampen;

Bilder, Skulpturen, Gravuren, Wandteppiche und andere Kunstobjekte einschließlich Reproduktionen, andere Ornamente;

Stellwände, Raumteiler und andere Einrichtungsgegenstände.

Eingeschlossen sind: Kauf und ggf. Einbau von Lattenrosten, Sprungfederrahmen, Matratzen und Tatamis; Badezimmerschränken; Babymöbeln wie Wiegen, Hochstühlen und Kinderställchen; Jalousien; Camping- und Gartenmöbeln; Spiegeln und Kerzenhaltern. Ausgeschlossen sind: Bettzubehör und Markisen (05.2.0); Geldschränke (05.3.1); Zierglas und Keramikartikel (05.4.0); Uhren (12.3.1); Wandthermometer und barometer (12.3.2); Babytragetaschen und Kinderwagen (12.3.2); Kunstwerke und antike Möbel, in erster Linie als Kapitalanlage dienend (vom HVPI nicht erfaßte Investitionen).

05.1.2 Teppiche und andere Bodenbeläge (LL)

Lose Teppiche, Auslegeware, Linoleum- und andere Bodenbeläge.

Eingeschlossen ist: Verlegen von Bodenbelägen. Ausgeschlossen sind: Bade-, Flecht- und Türmatten (05.2.0); antike Bodenbeläge, in erster Linie als Kapitalanlage dienend (vom HVPI nicht erfaßte Investitionen).

05.1.3 Reparatur von Einrichtungsgegenständen und Bodenbelägen (D)

Reparatur von Einrichtungsgegenständen und Bodenbelägen.

Eingeschlossen sind: Gesamtwert der Leistungen (Arbeits- und Materialkosten); Restauration von Kunstwerken, antiken Möbeln und Bodenbelägen, die nicht in erster Linie als Kapitalanlage dienen (vom HVPI nicht erfaßte Investitionen). Ausgeschlossen sind: von Haushalten separat gekauftes Material für die eigene Reparatur (05.1.1 oder 05.1.2); Trockenreinigung von Teppichen (05.6.2).

05.2
Heimtextilien

05.2.0 Heimtextilien (ML)

Möbelstoffe, Vorhangstoffe, Vorhänge, Markisen, Türvorhänge und Stoffjalousien;

Bettzubehör wie Futons, Kopfkissen, Keilkissen und Hängematten;

Bettwäsche wie Bettlaken, Kopfkissenbezüge, Bettbezüge, Bettdecken, Tagesdecken, Plaids, Daunendecken, Steppdecken und Moskitonetze;

Tisch- und Badwäsche wie Tischdecken, Servietten, Handtücher und Waschlappen;

Andere Heimtextilien wie Einkaufstaschen, Wäschesäcke, Schuhsäcke, Kleider- und Möbelabdeckungen, Flaggen, Sonnenschutzvorrichtungen usw.;

Reparatur dieser Waren.

Eingeschlossen sind: Meterware, Öltuch; Bade-, Flecht- und Türmatten. Ausgeschlossen sind: textile Wandbekleidungen (04.3.1); Wandteppiche (05.1.1); Bodenbeläge wie Teppiche und Auslegeware (05.1.2); Heizdecken (05.3.2); Abdeckungen für Kraftwagen, Krafträder usw. (07.2.1); Luftmatratzen und Schlafsäcke (09.3.2).

05.3
Haushaltsgeräte

05.3.1/2 Elektrische und nichtelektrische Haushalts-Großgeräte (LL) sowie elektrische Haushalts-Kleingeräte (ML)

Kühlschränke, Gefrierschränke und kombinierte Kühl- und Gefriergeräte;

Waschmaschinen, Wäschetrockner, Trockenschränke, Geschirrspülmaschinen, Bügelmaschinen und Bügelpressen;

Kocher, Grillgeräte, Kochplatten, Herde, Backöfen und Mikrowellenherde;

Klimaanlagen, Luftbefeuchter, Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter, Ventilatoren und Abzugshauben;

Staubsauger, Dampfreinigungsmaschinen, Teppichshampoonier-, Schrubb-, Wachs- und Bohnermaschinen;

andere Haushalts-Großgeräte wie Geldschränke, Näh- und Strickmaschinen, Wasserenthärter usw.;

Kaffeemühlen, Kaffeemaschinen, Entsafter, Dosenöffner, Mixer, Friteusen, Fleischgrills, Messer, Toaster, Eiskrem- und Sorbetbereiter, Joghurtbereiter, Wärmeplatten, Bügeleisen, Kessel, Lüfter, Heizdecken usw.

Eingeschlossen sind: ggf. Lieferung und Installation der Geräte. Ausgeschlossen sind: fest in das Gebäude eingebaute Geräte (vom HVPI nicht erfaßte Investitionen)((**)); nichtelektrische Haushalts-Kleingeräte und Küchengeräte (05.4.0); Haushaltswaagen (05.4.0); Personen- und Säuglingswaagen (12.1.3).

05.3.3 Reparatur von Haushaltsgeräten (D)

Reparatur von Haushaltsgeräten.

Eingeschlossen sind: Gesamtwert der Leistungen (Arbeits- und Materialkosten); Miete von Haushalts-Großgeräten. Ausgeschlossen sind: von Haushalten separat gekauftes Material für die eigene Reparatur (05.3.1 oder 05.3.2).

O5.4
Glaswaren, Geschirr und andere Gebrauchsgüter für die Haushaltsführung

05.4.0 Glaswaren, Geschirr und andere Gebrauchsgüter für die Haushaltsführung (ML)

Waren aus Glas, Kristall, Keramik oder Porzellan für Tisch, Küche, Bad, Toilette, Büro und zur Dekoration;

Schneidwaren, Bestecke und Silberwaren;

nichtelektrische Küchengeräte aus beliebigem Material wie Kasserollen, Bratpfannen, Kochtöpfe, Kaffeemühlen, Püreebereiter, Zerkleinerungsgeräte, Wärmeplatten, Haushaltswaagen und ähnliche mechanische Geräte;

nichtelektrische Haushaltsartikel aus beliebigem Material wie Behälter für Brot, Kaffee, Gewürze usw., Abfalleimer, Papierkörbe, Wäschekörbe, Spardosen und Sicherheitskassetten, Handtuchhalter, Flaschenregale, Bügeleisen und -bretter, Briefkästen, Säuglingsflaschen, Thermoskannen und Kühltaschen;

Reparatur dieser Waren.

Ausgeschlossen sind: Beleuchtungseinrichtungen (05.1.1); elektrische Haushaltsgeräte (05.3.1); Pappgeschirr (05.6.1); Personen- und Säuglingswaagen (12.1.3).

05.5
Werkzeuge und Geräte für Haus und Garten

05.5.1/2 Großwerkzeuge und -geräte (LL) sowie Kleinwerkzeuge und diverses Zubehör (ML)

Motorbetriebene Werkzeuge und Geräte wie elektrische Bohrmaschinen, Sägen, Sandpapiermaschinen und Heckenschneider, Gartentraktoren, Rasenmäher, Kultivatoren, Kettensägen und Wasserpumpen;

Reparatur dieser Waren;

Handwerkzeug wie Sägen, Hämmer, Schraubendreher und -schlüssel, Zangen, Beschneidmesser, Raspeln und Feilen;

Gartenwerkzeuge und -geräte wie Schubkarren, Gießkannen, Schläuche, Spaten, Schaufeln, Rechen, Gabeln, Sensen, Sicheln und Gartenscheren;

Leitern;

Türbeschläge (Scharniere, Griffe und Schlösser), Armaturen für Heizkörper und Kamine, andere Metallwaren für das Haus (Vorhangschienen, Teppischstangen, Haken usw.) oder für den Garten (Ketten, Gitter, Pfähle und Segmente für Zäune und Abgrenzungen);

Elektroinstallationsmaterial und -zubehör, z. B. Steckdosen, Schalter, Kabel, Glühbirnen, Neonröhren, Taschen- und Handlampen, elektrische Batterien für allgemeine Zwecke, Türklingeln und Alarmanlagen;

Reparatur dieser Waren.

Eingeschlossen sind: Miete von Heimwerkermaschinen und -geräten

05.6
Waren und Dienstleistungen für die Laufende Haushaltsführung

05.6.1 Kurzlebige Haushaltswaren (KL)

Reinigungs- und Pflegemittel wie Seife, Waschpulver, Scheuerpulver, Wasch- und Spülmittel, Desinfectionsbleichen, Enthärtungsmittel, Konditionierer, Fensterreinigungsmittel, Wachse, Polituren, Farbstoffe, Lösungsmittel, Desinfektionsmittel, Insektizide, Fungizide und destilliertes Wasser;

Reinigungsartikel wie Besen, Schrubber, Kehrbleche und Handfeger, Staubtücher, Trockentücher, Aufnehmer, Schwämme, Stahlwolle und Fensterleder;

Papiererzeugnisse wie Filter, Tischdecken und Servietten, Küchenpapier, Staubsaugerbeutel und Pappgeschirr einschließlich Aluminiumfolie und Müllbeuteln;

andere kurzlebige Haushaltswaren wie Streichhölzer, Kerzen, Lampendochte, Brennspiritus, Wäscheklammern, Kleiderbügel, Steck-, Sicherheits-, Näh- und Stricknadeln, Fingerhüte, Nägel, Schrauben, Muttern, Heftzwecken, Stifte, Unterlegscheiben, Kleber und Klebeband für den Hausgebrauch, Bindfaden, Zwirn und Gummihandschuhe.

Eingeschlossen sind: Polituren, Cremes und andere Schuhpflegemittel. Ausgeschlossen sind: Gartenbauerzeugnisse für die Unterhaltung von Ziergärten (09.3.3); Papiertaschentücher, Toilettenpapier, -seife und -schwämme sowie andere Körperpflegeprodukte (12.1.3).

05.6.2 Häusliche Dienstleistungen (D)

Von bezahltem Hauspersonal wie Dienern, Köchen, Dienstmädchen, Putzfrauen, Fahrern, Gärtnern, Erzieherinnen, Sekretärinnen, Hauslehrern erbrachte häusliche Dienstleistungen;

von Unternehmen oder Selbständigen erbrachte häusliche Dienstleistungen einschließlich Babysitting und Hausarbeiten;

Fensterputzen, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung;

Trockenreinigung, Waschen und Färben von Haushaltswäsche, Heimtextilien und Teppichen;

Miete von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, Teppichen, Haushaltsgeräten und Haushaltswäsche.

Ausgeschlossen sind: Trockenreinigung, Waschen und Färben von Bekleidung (03.1.4); Müllabfuhr (04.4.2); Abwasserbeseitigung (04.4.3); Miteigentümergebühren für Haus- und Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Heizung und Beleuchtung, Wartung von Aufzügen und Müllschluckern usw. in Mehrfamilienhäusern (04.4.4); Schutzdienste (04.4.4); Schneeräumen und Schornsteinfegen (04.4.4); Umzugs- und Lagerungsleistungen (07.3.6); Dienstleistungen von Ammen, Kinderkrippen, Kindertagesstätten und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen (12.4.0); Leibwächter (12.7.0).

06
GESUNDHEITSPFLEGE

In diese Abteilung gehören auch die von schulischen oder universitären Gesundheitszentren erbrachten entgeltlichen Dienstleistungen.

06.1
Medizinische Erzeugnisse

Diese Gruppe umfaßt Medikamente, Prothesen, medizinische Geräte und andere rezeptpflichtige oder rezeptfreie medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse, die von Einzelpersonen oder Haushalten gewöhnlich in Apotheken oder im medizinischen Fachhandel gekauft werden und für den Verbrauch oder die Verwendung außerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens bestimmt sind. Von Allgemeinmedizinern, Zahnärzten und Angehörigen der paramedizinischen Berufe unmittelbar an ambulante Patienten ausgegebene Erzeugnisse werden unter ambulante Dienstleistungen (06.2) eingeordnet und die von Krankenhäusern an stationäre Patienten ausgegebenen Erzeugnisse unter Krankenhausdienstleistungen(*) (06.3).

06.1.1 Pharmazeutische Erzeugnisse (KL)

Medizinische Zubereitungen, Arzneimittel, Seren und Impfstoffe, Vitamine und Mineralien, Lebertran und orale Empfängnisverhütungsmittel.

Ausgeschlossen sind: Veterinärerzeugnisse (09.3.4); Körperpflegeartikel wie medizinische Seife (12.1.3)

06.1.2/3 Sonstige medizinische Erzeugnisse und therapeutische Geräte (KL)

Fieberthermometer, Verbände mit und ohne Klebstreifen, Injektionsspritzen, Verbandkästen, Wärmflaschen und Eisbeutel, medizinische Trikotagen wie elastische Strümpfe und Knieschützer, Schwangerschaftstests, Kondome und andere mechanische Empfängnisverhütungsmittel;

Korrektionsbrillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte, Glasaugen, Prothesen, orthopädische Binden und Stützen, orthopädische Schuhe, chirurgische Gürtel, Bandagen und Stützen, Nackenstützen, medizinische Massagegeräte und Gesundheitslampen, Rollstühle mit und ohne Motor, Spezialbetten, Krücken, elektronische und nichtelektronische Blutdruckmeßgeräte usw.;

Reparatur dieser Waren.

Eingeschlossen ist: Zahnersatz, nur Materialkosten. Ausgeschlossen sind: Miete von therapeutischen Geräten (06.3.2); Schutzbrillen, Gurte und Stützen für den Sport (09.3.2); Sonnenbrillen ohne Korrektionsgläser (12.3.2).

06.2
Ambulante Dienstleistungen

Diese Gruppe umfaßt ambulante Dienstleistungen von Ärzten, Zahnärzten, Angehörigen der paramedizinischen Berufe und ihres Hilfspersonals. Die Dienstleistungen können zu Hause, in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen, Ambulatorien oder Polikliniken erbracht werden. Zu den ambulanten Dienstleistungen gehören auch Arzneimittel, Prothesen, medizinische Geräte und andere gesundheitsbezogene Erzeugnisse, die von Ärzten, Zahnärzten, Angehörigen der paramedizinischen Berufe und deren Hilfspersonal unmittelbar an ambulante Patienten verabreicht werden. Ärztliche, zahnärztliche und paramedizinische Dienstleistungen, die von Krankenhäusern und dergleichen für stationäre Patienten erbracht werden(*) (06.3).

06.2.1/3 Medizinische und paramedizinische Dienstleistungen (D)

Konsultation von Ärzten in allgemeinen oder Fachpraxen;

Dienstleistungen von medizinischen Analyselabors und Röntgenzentren;

Dienstleistungen von freiberuflichen Krankenschwestern, Pflegern und Hebammen;

Dienstleistungen von freiberuflichen Akupunkteuren, Chiropraktikern, Optometrikern, Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten usw.;

ärztlich verschriebene Bewegungstherapie;

Thermalbäder oder Salzwasserbehandlungen für ambulante Patienten;

ambulante Dienstleistungen;

Miete von therapeutischen Geräten.

Eingeschlossen sind: Dienstleistungen von Kieferorthopäden.

06.2.2 Zahnmedizinische Dienstleistungen (D)

Dienstleistungen von Zahnärzten und zahnmedizinischen Hilfskräften einschließlich Mundhygiene.

Eingeschlossen sind: Anpassung von Zahnersatz. Ausgeschlossen sind: Zahnersatz (06.1.3); Dienstleistungen von Kieferorthopäden (06.2.1); Dienstleistungen von medizinischen Analyselabors und Röntgenzentren (06.2.3).

06.3
Krankenhausdienstleistungen(*)

Krankenhäuser dienen zur Aufnahme von Patienten für die Dauer der Behandlung. Zu den Krankenhausdienstleistungen gehören auch die Betreuung während des Tages im Krankenhaus, zu Hause durchgeführte Behandlungen sowie die Betreuung Kranker im Endstadium. Diese Gruppe umfaßt die Dienstleistungen von allgemeinen Krankenhäusern und Fachkliniken, medizinischen Zentren, Entbindungszentren, Heil- und Pflegeanstalten und Nachsorgekliniken, die im wesentlichen stationäre Patienten behandeln, Dienstleistungen von Altenheimen, bei denen die ärztliche Überwachung ein wesentliches Element darstellt, Dienstleistungen von Rehabilitationszentren, die stationäre Patienten betreuen sowie Rehabilitationstherapien, deren Ziel eher in der Behandlung als in der langfristigen Unterstützung der Patienten besteht. Krankenhäuser sind definiert als Einrichtungen, die Patienten unter unmittelbarer qualifizierter ärztlicher Aufsicht stationär behandeln. In medizinischen Zentren, Entbindungszentren, Heil- und Pflegeanstalten werden die Patienten zwar auch stationär behandelt, die Leistungen werden jedoch unter der Aufsicht und häufig direkt von Personal erbracht, das geringer als Ärzte qualifiziert ist. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen von Kliniken und Ambulatorien ausschließlich für ambulante Patienten (06.2) sowie Dienstleistungen von Altenheimen (ohne ärztliche Überwachung), Behindertenheimen und Rehabilitationszentren, die in erster Linie langfristige Unterstützung leisten (12.4).

06.3.0 Krankenhausdienstleistungen(*) (D)

Die Krankenhausdienstleistungen umfassen folgende Dienstleistungen für stationäre Patienten:

Grundleistungen: Verwaltung; Beherbergung; Speisen und Getränke; Aufsicht und Betreuung durch nichtspezialisiertes Personal (Pflege- und Hilfskräfte); Erste Hilfe und Wiederbelebung; Krankentransport; Versorgung mit Arzneimitteln und anderen pharmazeutischen Erzeugnissen; Bereitstellung von therapeutischen Geräten;

Medizinische Dienstleistungen: Leistungen von Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Chirurgen und Zahnärzten; medizinische Analysen und Röntgenaufnahmen; paramedizinische Dienstleistungen, z. B. von Krankenschwestern, Pflegern, Hebammen, Chiropraktikern, Optometrikern, Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten usw.

07
VERKEHR

07.1
Kauf von Fahrzeugen

Diese Gruppe umfaßt den Kauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen durch private Haushalte. Es werden jedoch nur die Käufe von Gebrauchtfahrzeugen erfaßt, die bei anderen institutionellen Sektoren (typischerweise Werkstätten und Fahrzeughandel) getätigt wurden, und nicht die Verkäufe zwischen Haushalten. Erfaßt werden die Käufe abzüglich der Verkäufe von Gebrauchtfahrzeugen an andere institutionelle Sektoren. Die Mitgliedstaaten verwenden entweder:
i)
ein Nettogewicht für Neuwagen (Bruttogewicht abzüglich Erlös für in Zahlung gegebene Gebrauchtwagen) und ein Nettogewicht für Gebrauchtwagen oder
ii)
ein Bruttogewicht für Neuwagen (ohne Berücksichtigung des Erlöses für in Zahlung gegebene Gebrauchtwagen) und ein Gewicht für Gebrauchtwagen einschließlich der von Unternehmen in Zahlung genommenen.
Eingeschlossen sind auch Käufe im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen. Käufe von Freizeitfahrzeugen wie Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern, Flugzeugen und Booten sind in 09.2.1 eingeordnet.

07.1.1 Kraftwagen (LL)

Neuwagen einschließlich Personen-Kleintransporten, Kombiwagen und dergleichen mit Zwei- oder Vierradantrieb;

Gebrauchtwagen einschließlich Personen-Kleintransportern, Kombiwagen und dergleichen mit Zwei- oder Vierradantrieb.

Ausgeschlossen sind: Rollstühle (06.1.3); Wohnmobile (09.2.1); Golfwagen (09.2.1).

07.1.2/3/4 Krafträder, Fahrräder und Gespannfahrzeuge (LL)

Krafträder aller Art, Motorroller und Fahrräder mit Hilfsmotor;

Fahrräder und Dreiräder aller Art;

Gespannfahrzeuge.

Eingeschlossen sind: Seitenwagen, Schneemobile, Rikschas, Zugtiere und Geschirr (Joche, Kummets, Zaumzeug, Zügel usw.). Ausgeschlossen sind: Rollstühle (06.1.3); Golfwagen (09.2.1); Spielzeugfahrräder und -dreiräder (09.3.1); Pferde und Ponies sowie Gespannfahrzeuge einschließlich Geschirr für Pferde und Ponies, die für Freizeitzwecke gekauft wurden (09.2.1).

07.2
Betrieb von Privaten Verkehrsmitteln

Die von Haushalten für die eigene Instandhaltung und Reparatur sowie für sonstige Eigenmaßnahmen gekauften Ersatzteile, Zubehör oder Schmiermittel sind unter 07.2.1 oder 07.2.2 auszuweisen. Bezahlt der Haushalt jedoch ein Unternehmen für Instandhaltung, Reparatur oder andere Arbeiten, ist der Gesamtwert der Leistung einschließlich Materialkosten unter 07.2.3 auszuweisen.

07.2.1 Ersatzteile und Zubehör für private Verkehrsmittel (ML)

Reifen (neu, gebraucht oder runderneuert), Schläuche, Zündkerzen, Batterien, Stoßdämpfer, Filter, Pumpen usw. für private Verkehrsmittel.

Eingeschlossen sind: Facherzeugnisse zur Reinigung, Pflege und Instandhaltung von Fahrzeugen wie Farben und Lacke, Chromreiniger, Dichtungsmittel und Karosseriepolituren; Abdeckungen für Kraftwagen, Krafträder usw. Ausgeschlossen sind: Motorrad- und Fahrradhelme (03.1.3); allgemeine Erzeugnisse zur Reinigung, Pflege und Instandhaltung wie destilliertes Wasser, Schwämme, Fensterleder, Waschmittel usw. (05.6.1); Ausgaben für den Einbau von Ersatzteilen und Zubehör sowie für Lackieren, Waschen und Polieren der Karosserie (07.2.3); Radiofone (08.2.0); Autoradios (09.1.1); Babysitze für Autos (12.3.2).

07.2.2 Kraft- und Schmierstoffe für private Verkehrsmittel (KL) (E)

Benzin und andere Kraftstoffe wie Diesel, Flüssiggas, Alkohol und Zweitaktgemische;

Schmierstoffe, Bremsflüssigkeit und Getriebeöl, Kühlmittel und Zusatzstoffe.

Eingeschlossen sind: Kraftstoffe für die unter 09.1.4 eingeordneten Großwerkzeuge und -geräte. Ausgeschlossen sind: Kosten für Ölwechsel und Abschmieren (07.2.3).

07.2.3 Instandhaltung und Reparatur von privaten Verkehrsmitteln (D)

Ausgaben für Instandhaltungs- und Reparaturleistungen an privaten Verkehrsmitteln wie Einbau von Teilen und Zubehör, Räderauswuchten, technische Prüfung, Pannendienst, Ölwechsel, Abschmieren und Waschen;

Eingeschlossen ist: Gesamtwert der Leistungen (Arbeits- und Materialkosten). Ausgeschlossen sind: Ersatzteile, Zubehör oder Schmiermittel, die für die eigene Instandhaltung oder Reparatur von Haushalten separat gekauft wurden (07.2.1 oder 07.2.2); Fahrzeugzulassungsprüfungen (07.2.4).

07.2.4 Sonstige Dienstleistungen an privaten Verkehrsmitteln (D) Gemäß dem ESVG 1995 werden hier auch alle Zahlungen der Haushalte für Genehmigungen, Zulassungen usw. eingeordnet, die als Dienstleistungskäufe beim Staat betrachtet werden (ESVG 1995 Absatz 3.76.h) In diesem Fall benutzt der Staat die Erteilung der Berechtigungen um eine Kontrollfunktion auszuüben — etwa durch Prüfung der Befähigung oder Qualifikation der betreffenden Person (ESVG 1995 Absatz 4.80.d und Fußnote).

Miete von Garagen und Parkplätzen, die nicht im Zusammenhang mit der Wohnung stehen;

Benutzungsgebühren (Brücken, Tunnel, Pendelfähren, Autobahnen) und Parkuhren;

Fahrunterricht, Fahrprüfungen und Führerscheine;

Fahrzeugzulassungsprüfungen;

Miete von privaten Verkehrsmitteln ohne Fahrer.

Ausgeschlossen sind: Miete von Kraftwagen mit Fahrer (07.3.2); Leistungsentgelte für die Versicherung von privaten Verkehrsmitteln (12.5.4).

07.3
Verkehrdienstleistungen

Käufe von Verkehrsdienstleistungen werden im allgemeinen nach Verkehrszweigen eingeordnet. Wenn ein Fahrausweis für zwei oder mehr Verkehrszweige gültig ist, z. B. innerstädtische Busse und U-Bahn oder Eisenbahn und Fähre, sind diese Käufe in 07.3.5 einzuordnen. Eingeschlossen sind die Kosten für Mahlzeiten, Getränke, Erfrischungen oder Beherbergungsdienstleistungen, sofern im Fahrpreis enthalten. Werden diese Kosten getrennt berechnet, sind sie in Abteilung 11 einzuordnen. Schülertransporte sind eingeschlossen; Krankentransporte werden in 06.2.3 eingeordnet.

07.3.1 Schienenpersonenverkehr (D)

Beförderung von Einzelpersonen und Gruppen sowie Gepäck mit Eisenbahnen, Straßenbahnen und U-Bahnen.

Eingeschlossen ist: Beförderung von Privatfahrzeugen. Ausgeschlossen ist: Beförderung mit Seilbahnen (07.3.6).

07.3.2 Straßenpersonenverkehr (D)

Beförderung von Einzelpersonen und Gruppen sowie Gepäck mit Bussen, Taxis und Mietwagen mit Fahrer.

07.3.3 Luftpersonenverkehr (D)

Beförderung von Einzelpersonen und Gruppen sowie Gepäck mit Flugzeugen und Hubschraubern.

07.3.4 Personenverkehr in See- und Binnenschiffahrt (D)

Beförderung von Einzelpersonen und Gruppen sowie Gepäck mit Schiffen, Booten, Fähren, Luftkissenfahrzeugen und Tragflügelschiffen.

Eingeschlossen ist: Beförderung von Privatfahrzeugen.

07.3.5 Kombinierter Personenverkehr (D)

Beförderung von Einzelpersonen und Gruppen sowie Gepäck mit mehreren Verkehrsträgern, sofern sich die Ausgaben nicht jeweils zuordnen lassen.

Eingeschlossen ist: Beförderung von Privatfahrzeugen. Ausgeschlossen sind: Pauschalreisen (09.6.0).

07.3.6 Sonstige gekaufte Verkehrsdienstleistungen (D)

Beförderung mit Seilbahnen und Sesselliften;

Umzugs- und Lagerungsleistungen;

Leistungen von Trägern; Gepäckaufbewahrung und -abfertigung;

Provisionen von Reisebüros.

Ausgeschlossen sind: Beförderung mit Seilbahnen und Sesselliften in Skigebieten und Ferienzentren (09.4.1).

08
NACHRICHTENÜBERMITTLUNG

08.1
Postdienste

08.1.0 Postdienste (D)

Zahlungen für die Zustellung von Briefen, Postkarten, Päckchen und Paketen;

private Kurierdienste.

Eingeschlossen sind: alle Käufe von neuen Briefmarken, vorfrankierten Postkarten und Aerogrammen. Ausgeschlossen sind: Käufe von entwerteten Briefmarken (09.3.1); Finanzdienstleistungen von Postämtern (12.6.2).

08.x
Telefonapparate und Telefaxgeräte, Telefon- und Telefaxdienste

08.2/3.0 Telefonapparate und Telefaxgeräten, Telefon- und Telefaxdienste(1)

Käufe von Telefonapparaten, Radiofonen, Telefaxgeräten, Anrufbeantwortern und Telefonlautsprechern (08.2.0);

Reparatur dieser Geräte (08.2.0);

Anschluß- und Bezugskosten für private Telefonapparate (08.3.0);

Telefongespräche aus privaten oder öffentlichen Leitungen (öffentliche Telefonzellen, Postämter usw.); Telefongespräche aus Hotels, Cafés, Restaurants und dergleichen (08.3.0);

Telegrafen-, Telex- und Telefaxdienste (08.3.0);

Datenübertragungs- und Internet-Anschlußdienste (08.3.0);

Miete von Telefonapparaten, Telefaxgeräten, Anrufbeantwortern und Telefonlautsprechern (08.3.0).

Eingeschlossen sind: Radiotelefonie-, radiotelegrafie- und Funktelexdienste; Ausgeschlossen sind: von Personalcomputern bereitgestellte Antwortdienste für Telefax und Telefon (09.1.3).

09
FREIZEIT UND KULTUR

09.1
Geräte für Audiovision, Fotografie und Datenverarbeitung

09.1.1 Emfangs-, Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild (LL)

Fernseher, Videorecorder, Fernsehantennen aller Art;

Radios einschließlich Autoradios, Radioweckern; Zweiweg-Funkgeräte, Sender und Empfänger für Amateurfunk;

Plattenspieler, Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, CD-Spieler, Stereoanlagen und deren Bauteile (Plattenspieler, Tuner, Verstärker, Lautsprecher usw.), Mikrofone und Kopfhörer.

Ausgeschlossen sind: Videokameras, Kamerarecorder und Tonkameras (09.1.2).

09.1.2 Foto-, Kino-, optische Geräte und Zubehör (LL)

Fotoapparate, Filmkameras, Tonkameras, Videokameras und Kamerarecorder, Film- und Diaprojektoren, Vergrößerungsgeräte und Filmentwicklungsgeräte, Zubehör (Projektionswände, Bildbetrachter, Objektive, Blitzgeräte, Filter, Belichtungsmesser usw.);

Ferngläser, Mikroskope, Teleskope und Kompasse.

09.1.3 Datenverarbeitungsgeräte (LL)

Personalcomputer und Bildschirmgeräte, Drucker, Programme und Zubehör;

Rechenmaschinen einschließlich Taschenrechnern;

Schreibmaschinen und Textsysteme.

Eingeschlossen sind: von Personalcomputern bereitgestellte Antwortdienste für Telefax und Telefon. Ausgeschlossen sind: Videospielprogramme (09.3.1); Spielcomputer zum Anschluß an Fernsehgeräte (09.3.1); Farbbänder für Schreibmaschinen (09.5.4); Rechenschieber (09.5.4).

09.1.4 Aufzeichnungsmedien (ML)

Schallplatten und Compact Discs;

bespielte Tonbänder, Kassetten, Videokassetten, Disketten und CD-ROM für Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, Videorecorder bzw. Personalcomputer;

unbespielte Tonbänder, Kassetten, Videokassetten, Disketten und CD-ROM für Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, Videorecorder bzw. Personalcomputer;

unbelichtete Filme und Disketten für fotografische oder kinematografische Verwendung.

Eingeschlossen sind: fotografisches Material wie Papier und Blitzlampen; unbelichtete Filme, deren Entwicklung im Preis enthalten ist. Ausgeschlossen sind: Batterien (05.5.2); Computerprogramme (09.1.3); Videospielprogramme und -kassetten, CD-ROM (09.3.1); Filmentwickeln und Fotoabzüge (09.4.2).

09.1.5 Reparatur von Geräten für Audiovision, Fotografie und Datenverarbeitung (D)

Reparatur von Geräten für Audiovision, Fotografie und Datenverarbeitung.

Eingeschlossen ist: Gesamtwert der Leistungen (Arbeits- und Materialkosten). Ausgeschlossen sind: von Haushalten für die eigene Reparatur separat gekauftes Material (09.1.1, 09.1.2 oder 09.1.3).

09.2
Sonstige wesentliche Gebrauchsgüter für Freizeit und Kultur

09.2.1/2 Wesentliche Gebrauchsgüter für die Freizeit einschließlich Musikinstrumenten (LL)

Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger;

Flugzeuge einschließlich Ultraleicht-, Segel- und Gleitflugzeugen, Heißluftballons;

Boote, Außenbordmotoren, Segel, Takelage und Aufbauten;

Pferde und Ponies, Gespanne für Pferde und Ponies einschließlich Zubehör (Geschirr, Zaumzeug, Zügel, Sättel usw.);

wesentliche Gebrauchsgüter für Spiel und Sport wie Kanus, Kajaks, Surfbretter, Tauchausrüstungen und Golfwagen;

Musikinstrumente wie Klaviere, Orgeln, Violinen, Gitarren, Trompeten, Klarinetten und Flöten (ohne Blockflöten) einschließlich elektronischer Instrumente;

Billiardtische, Tischtennistische, Spielautomaten usw.

Eingeschlossen sind: Ausrüstung von Booten, Wohnmobilen, Wohnwagen usw. Ausgeschlossen sind: Pferde und Ponies sowie Gespannfahrzeuge einschließlich Geschirr für Pferde und Ponies, die zur Personenbeförderung gekauft wurden (07.1.4); Spielzeug (09.3.1); aufblasbare Boote, Flöße und Schwimmbecken (09.3.2).

09.2.3 Instandhaltung und Reparatur von sonstigen wesentlichen Gebrauchsgütern für Freizeit und Kultur (D)

Instandhaltung und Reparatur von sonstigen wesentlichen Gebrauchsgütern für Freizeit und Kultur.

Eingeschlossen sind: Gesamtwert der Leistungen (Arbeits- und Materialkosten); Einwinterung von Booten, Wohnmobilen und Wohnwagen usw.; Hangardienstleistungen für Privatflugzeuge; Yachthafendienstleistungen für Boote. Ausgeschlossen sind: Kraftstoffe für Freizeitfahrzeuge (07.2.2); von Haushalten für die eigene Instandhaltung oder Reparatur separat gekauftes Material (09.2.1 oder 09.2.2); Veterinärdienstleistungen (09.3.5).

09.3
Sonstige Freizeitwaren einschließlich Pflanzen und Heimtieren

09.3.1 Spiel- und Hobbywaren (ML)

Karten-, Zimmer-, Schach- und ähnliche Spiele;

Spielzeug aller Art, einschließlich Puppen, weichen Spielzeugs, Spielzeugautos und -eisenbahnen, Spielzeugfahrrädern und -dreirädern, Spielbaukästen, Puzzles, Knetmassen, elektronischer Spiele, Masken, Verkleidungen, Scherzartikeln, Modespielen, Feuerwerkskörpern und Raketen, Girlanden und Weihnachtsbaumschmuck;

Briefmarkensammlerartikel (entwertete Briefmarken, Briefmarkenalben usw.), andere Sammlerartikel (Münzen, Medaillen, Mineralien, zoologische und botanische Exemplare usw.) und sonstige Hobbywaren, a.n.g.

Eingeschlossen sind: Videospielprogramme; Spielcomputer zum Anschluß an Fernsehgeräte; Videospielkassetten und CD-ROM. Ausgeschlossen sind: Sammlerartikel im Bereich Kunstwerke und Antiquitäten (05.1.1); gültige Briefmarken (8.1.0). Weihnachtsbäume (09.3.3); Einklebebücher für Kinder (09.5.1).

09.3.2 Sportgeräte und Ausrüstungen für Camping und Erholung im Freien (ML)

Gymnastik-, Sport- und andere Körperertüchtigungsgeräte wie Bälle, Netze, Schläger, Skier, Florette, Stöcke, Gewichte, Diskusse, Speere, Hanteln, Expander usw.;

Anglerausrüstungen;

Fallschirmspringerausrüstung;

Feuerwaffen und Munition für Jagd, Sport und Selbstverteidigung;

Artikel für Strand- und Freiluftspiele wie Boule, Krocket, Frisbee, Volleyball, einschließlich aufblasbarer Boote, Flöße und Schwimmbecken;

Campingausrüstungen wie Zelte und Zubehör, Schlafsäcke, Rucksäcke, Luftmatratzen und -pumpen, Campingkocher und Grillgeräte;

Reparatur dieser Waren.

Eingeschlossen sind: spezielle Sportschuhe (Ski-, Fußball-, Golf-, Schlitt-, Rollschuhe usw.); Schutzhelme für den Sport; andere Sportschutzbekleidung wie Schwimmwesten, Boxhandschuhe, Schienbeinschoner, Polster und Protektoren, Schutzbrillen, Gurte, Stützen usw. Ausgeschlossen sind: Motorrad- und Fahrradhelme (05.1.1); Camping- und Gartenmöbel (05.1.1).

09.3.3 Pflanzen (KL)

Natürliche und künstliche Blumen und Blätter, Pflanzen, Sträucher, Zwiebeln, Knollen, Saatgut, Dünger, Kompost, Gartentorf, Rasen, Spezialerde für Ziergärten, sonstiger Gartenbaubedarf (ohne Geräte), Töpfe und Topfhalter.

Eingeschlossen sind: natürliche und künstliche Weihnachtsbäume. Lieferkosten für Blumen und Pflanzen. Ausgeschlossen sind: Gartenhandschuhe (03.1.3); Gärtnereileistungen (04.4.4 oder 05.6.2); Gartengeräte (05.5.1); Gartenwerkzeuge (05.5.2).

09.3.4/5 Heimtiere und Heimtierartikel sowie Veterinär- und andere Dienstleistungen für Heimtiere (KL)

Heimtiere, Heimtierfutter, Veterinär- und Pflegeprodukte für Heimtiere; Halsbänder, Leinen, Ställe, Vogelkäfige, Aquarien, Katzenstreu usw.

Veterinär- und andere Dienstleistungen für Heimtiere wie Pflege, Unterbringung, Tätowierung und Ausbildung.

Ausgeschlossen sind: Pferde und Ponys (07.1.4 oder 09.2.1).

09.4
Freizeit- und Kulturdienstleistungen

09.4.1 Freizeit und Sportdienstleistungen (D)

Von folgenden Einrichtungen erbrachte Dienstleistungen:

Sportstadien, Pferderennbahnen, Motorsport- und Radrennbahnen usw.;

Eis- und Rollschuhbahnen, Golfplätze, Turhallen; Fitnesszentren, Tennisplätze, Squashplätze und Bowlingbahnen;

Zirkusse, Jahrmärkte und Vergnügungsparks;

Karussells, Schaukeln und andere Spielplatzgeräte;

Flipper und andere Spiele für Erwachsene außer Glücksspielen;

Skipisten, Skilifte und dergleichen.

Miete von Geräten und Zubehör für Sport und Freizeit wie Flugzeuge, Boote, Pferde, Ski- und Campingsausrüstungen;

außerschulischer Einzel- oder Gruppenunterricht in Bridge, Schach, Aerobic, Tanzen, Musik, Schlitt- und Rollschuhlaufen, Skifahren, Schwimmen und anderen Freizeitaktivitäten;

Leistungen von Bergführern, Reisebegleitern usw.;

Navigationshilfen beim Wassersport.

Eingeschlossen sind: Miete von speziellen Schuhen (Ski-, Fußball-, Golf-, Schlitt- oder Rollschuhen usw.). Ausgeschlossen sind: Beförderung mit Seilbahnen und Sesselliften außerhalb von skigebieten oder Ferienzentren (07.3.6).

09.4.2 Kulturdienstleistungen (D)

Von folgenden Einrichtungen erbrachte Dienstleistungen:

Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzert- und Musikhallen, Zirkusse, Sound- und Light-Shows;

Museen, Büchereien, Kunstgalerien, Ausstellungen;

Denkmäler, Nationalparks, zoologische und botanische Gärten, Aquarien.

Miete von Geräten und Zubehör für die Kultur wie fernsehgeräte, Videokassetten usw.;

Fernseh- und Radiosendungen, insbesondere Fernsehgebühren und -abonnements;

Leistungen von Fotografen wie Entwickeln, Abzug, Vergrößern, Portraitfotos, Hochzeitsfotos usw.;

Eingeschlossen sind: Leistungen von Musikern, Clowns und Privatunterhaltern.

09.5
Zeitungen, Bücher und Schreibwaren

Erfaßt wird hier der Teil der Ausgaben, der von den Verbrauchern gezahlt und nicht vom Staat, von der Sozialversicherung oder von privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter im Dienst von privaten Haushalten erstattet wird.

09.5.1 Bücher (ML)

Bücher einschließlich Atlanten, Wörterbüchern, Enzyklopädien, Lehrbüchern, Ratgebern und Notenbüchern.

Eingeschlossen sind: Einklebebücher und Alben für Kinder; Buchbinderei. Ausgeschlossen sind: Briefmarkenalben (09.3.1).

09.5.2 Zeitungen und Zeitschriften

Zeitungen, Zeitschriften und andere periodische Druckerzeugnisse.

09.5.3/4 Sonstige Druckerzeugnisse sowie Schreibwaren und Zeichenmaterial (KL)

Kataloge und Werbemittel;

Poster, Postkarten und bedruckte Karten, Kalender;

Gruß-, Ansichts-, Ankündigungs-, Mitteilungs- und Visitenkarten

Landkarten und Globusse;

Schreibblöcke, Umschläge, Kontenbücher, Notizbücher, Tagebücher usw.;

Schreibfedern, Bleistifte, Füllfederhalter, Kugelschreiber, Filzstifte, Tinte, Tintenlöscher, Radiergummis, Anspitzer usw.;

Schablonen, Kohlepapier, Schreibmaschinen-Farbbänder, Stempelkissen, Korrekturflüssigkeit usw.;

Papierlocher, -schneider und -scheren, Kleber und Klebeband, Heftgeräte und Klammern, Büroklammern, Heftzwecken usw.;

Zeichen- und Malartikel wie Leinwand, Papier, Pappe, Farben, geometrische Instrumente, Schiefertafeln, Kreide und Bleistiftkästen.

Eingeschlossen sind: Lehrmaterial wie Schulhefte, Rechenschieber, geometrische Instrumente, Schiefertafeln, Kreide und Bleistiftkästen. Ausgeschlossen sind: vorfrankierte Postkarten und Aerogramme (8.1.0); Briefmarkenalben (09.3.1); Taschenrechner (09.1.3).

09.6
Pauschalreisen

09.6.0 Pauschalreisen (D)

Alle Reisen, bei denen Beförderung, Bewirtung, Beherbergung, Betreuung usw. im Preis enthalten sind.

Eingeschlossen sind: Halbtags- und Tagesausflüge, Pilgerreisen.

10
ERZIEHUNG UND UNTERRICHT

Diese Abteilung umfaßt ausschließlich Dienstleistungen. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Lehrmaterial wie Bücher (09.5.1) und Schreibwaren (09.5.4), Nebenleistungen wie Gesundheitspflege (06), Verkehrsdienstleistungen (07.3), Kantinendienstleistungen (11.1.2) und Beherbergungsdienstleistungen (11.2.0). Eingeschlossen sind auch Unterrichtsprogramme von Radio und Fernzehen. Die Gliederung der Erziehungs- und Unterrichtsleistungen beruht auf der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED-97) der Organisation der Vereinten Nationalen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

10.x
Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen, Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht

COICOP-Gruppen 10.1/2/3/4.

10.x.0
Kindergärten, Vor-und Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen, Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (D)

Ebenen 0 und 1 der ISCED-97: Primarbereich (Kindergärten, Vor- und Grundschulen); Ebenen 2 und 3 der ISCED-97: Sekundarbereiche I und II (weiterführende Schulen); Ebene 4 der ISCED-97: nichttertiärer Postsekundarbereich; Ebenen 5 und 6 der ISCED-97: Tertiärbereiche I und II (Hochschulen). Bildungsprogramme, im allgemeinen für Erwachsene, die keine besonderen vorherigen Anleitungen erfordern, insbesondere zur beruflichen oder kulturellen Bildung. Eingeschlossen sind: Alphabetisierungsprogramme für Personen, die das Grundschulalter überschritten haben; außerschulischer Sekundarunterricht für Erwachsene und Jugendliche; außerschulischer nichttertiärer Postsekundarunterricht für Erwachsene und Jugendliche. Ausgeschlossen sind: Fahrunterricht (07.2.4); von selbständigen Lehrern erteilter Unterricht in Sport, Bridge und anderen Freizeitaktivitäten (09.4.1).

11
RESTAURANTS UND HOTELS

11.1
Bewirtungsdienstleistungen

11.1.1 Restaurants, Cafés und dergleichen (D)

Bewirtungsdienstleistungen (Speisen, Getränke und Erfrischungen), die von Restaurants, Cafés, Bars, Teestuben, usw. oder von folgenden Einrichtungen erbracht werden:

Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen: Theater, Kinos, Sportstadien, Schwimmbäder, Sportanlagen, Museen, Kunstgalerien, Nachtclubs, Tanzlokale usw.;

öffentlicher Verkehr (Busse, Eisenbahnen, Schiffe, Flugzeuge usw.), sofern getrennt in Rechnung gestellt.

Eingeschlossen sind ferner:

Verkauf von Nahrungsmitteln und Getränken für den unmittelbaren Verzehr durch Kioske, Straßenhändler, Automaten usw.;

Verkauf von zubereiteten Speisen für den anderwärtigen Verzehr durch Restaurants;

Verkauf von zubereiteten Speisen durch Caterer.

Eingeschlossen sind: Trinkgelder. Ausgeschlossen sind: Tabakkäufe (02.2.0); Telefongespräche (08.3.0).

11.1.2 Kantinen (D)

Bewirtungsdienstleistungen von Kantinen in Betrieben, Büros, Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen.

Eingeschlossen sind: Mensen und Offiziersmessen. Ausgeschlossen sind: Speisen und Getränke für stationäre Krankenhauspatienten (06.3.0).

11.2
Beherbergungsdienstleistungen

11.2.0 Beherbergungsdienstleistungen (D)

Beherbergungsdienstleistungen von:

Hotels, Motels, Gasthäusern und Pensionen;

Feriendörfern und -zentren, Campingplätzen, Jugendherbergen und Berghütten;

Internaten, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen;

öffentlichen Verkehrsträgern (Eisenbahnen, Schiffe usw.), sofern getrennt in Rechnung gestellt;

Jungarbeiter- oder Immigrantenheimen.

Eingeschlossen sind: Trinkgelder, Träger. Ausgeschlossen sind: von Haushalten gezahlte Zimmer in Hotels oder Pensionen, die als Hauptwohnung genutzt werden (04.1.1); von haushalten für die Dauer der Ferien gezahlte Mieten für Nebenwohnungen (04.1.2); Telefongespräche (08.3.0); Bewirtungsdienstleistungen der vorgenannten Einrichtungen außer Frühstück oder anderen Mahlzeiten, sofern im Übernachtungspreis inbegriffen (11.1.1); Unterbringung in Waisenhäusern, Behinderten- oder Erziehungsheimen (12.4.0).

12
VERSCHIEDENE WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

12.1
Körperpflege

12.1.1 Friseur- und Kosmetiksalons sowie andere Einrichtungen für die Körperpflege (D)

Leistungen von Friseur- und Kosmetiksalons, Schönheitssalons, türkischen Bädern, Saunen, Solarien einschließlich Hand- und Fußpflege, nichtmedizinischer Massagen usw.;

Eingeschlossen sind: Enthaarung und ähnliche Schönheitspflege. Ausgeschlossen sind: Badekuren (06.2.3 oder 06.3.0); Fitnesszentren (09.4.1).

12.1.2/3 Elektrische Geräte und andere Erzeugnisse für die Körperpflege (KL)

Elektrische Rasier- und Scherapparate, Föne und Trockenhauben, Lockenwickler und Stylingkämme, Sonnenlampen, Vibratoren, elektrische Zahnbürsten und andere elektrische Geräte für die Zahnhygiene usw.;

Reparatur dieser Geräte;

nichtelektrische Geräte: Rasier- und Scherapparate einschließlich Klingen; Scheren, Nagelfeilen, Kämme, Rasierpinsel, Haarbürsten, Zahnbürsten, Nagelbürsten, Haarnadeln, Personenwaagen, Säuglingswaagen usw.;

Körperpflegemittel: Toilettenseife, medizinische Seife, Reinigungsöl und -milch, Rasierseife, -creme und -schaum, Zahnpasta usw.;

Schönheitsmittel: Lippenstifte, Nagellack, Make-up und Make-up-Entferner (einschließlich Puderdosen, -bürsten, und -quasten), Haarlacke und -lotionen, vor oder nach der Rasur verwendete Mittel, Sonnenschutzmittel, Haarentferner, Parfüms und Toilettenwässer, Deodorants und Bademittel usw.;

andere Waren: Toilettenpapier, Papiertaschentücher, Papierhandtücher, hygienische Binden, Watte, Wattebausche, Windeln, Toilettenschwämme usw.

Ausgeschlossen sind: Stofftaschentücher (03.1.3).

12.3
Persönliche Gebrauchsgüter, a.n.g.

12.3.1 Schmuck und Uhren (LL)

Edelsteine und Edelmetalle sowie Schmuck daraus;

Kleiderschmuck, Manschettenknöpfe und Krawattennadeln;

Uhren einschließlich Armband-, Stopp- und Weckuhren;

Reparatur dieser Waren.

Ausgeschlossen sind: Ornamente (05.1.1 oder 05.4.0); Radiowecker (09.1.1); Edelsteine und Edelmetalle sowie Schmuck daraus, die in erster Linie als Kapitalanlage gekauft wurden (vom HVPI nicht erfaßte Investitionen).

12.3.2 Sonstige persönliche Gebrauchsgüter (ML)

Reiseartikel und ähnliche Behältnisse für persönliche Sachen: Koffer, Reisetaschen, Aktenkoffer, Schulranzen, Handtaschen, Brieftaschen, Portemonnaies usw.;

Säuglingsartikel: Kinderwagen, Sportwagen, Tragetaschen, Klappstühle, Autobetten und -sitze, Tragegestelle, Leinen und Geschirr usw.;

Raucherartikel: Pfeifen, Feuerzeuge, Zigarettenetuis, Zigarrenabschneider usw.;

verschiedene persönliche Artikel: Sonnenbrillen, Gehstöcke, Schirme, Fächer, Schlüsselringe usw.;

Beerdigungsartikel: Särge, Grabsteine und Urnen;

Reparatur dieser Waren.

Eingeschlossen sind: Wandthermometer und -barometer. Ausgeschlossen sind: Babymöbel (05.1.1); Einkaufstaschen (05.2.0); Säuglingsflaschen (05.4.0).

12.4
Sozialschutz

Der Sozialschutz umfaßt Hilfe und Unterstützung für folgende Personen: Ältere, Behinderte, Personen, die Betriebsunfälle erlitten haben oder an Berufskrankheiten leiden, Hinterbliebene, Arbeitslose, Arme, Obdachlose, Geringverdiener, Ureinwohner, Immigranten, Flüchtlinge, Alkohol- und Drogenabhängige usw. Eingeschlossen sind auch Hilfe und Unterstützung von Familien und Kindern.

12.4.0 Sozialschutz (D)(*) Die Leistungen beinhalten Anstaltspflege, häusliche Hilfe, Tagesbetreuung und Rehabilitation. Diese Klasse umfaßt Zahlungen der Haushalte für:

Alten- und Behindertenheime; Rehabilitationszentren, bei denen nicht medizinische Betreuung sondern langfristige Unterstützung im Vordergrund steht; Behindertenschulen, deren Hauptziel darin besteht, den Insassen bei der Überwindung ihrer Behinderung zu helfen;

häusliche Hilfe für Ältere und Behinderte (Wohnungsreinigung, Mahlzeiten, Tagesbetreuungszentren und -dienste, Ferienbetreuungsdienste);

Hebammen, Kinderkrippen, Spielschulen und andere Kinderbetreuungseinrichtungen;

Beratung, Anleitung, Schlichtung, Kinderpflege- und Adoptionsleistungen für Familien.

12.5
Versicherungen

Das Leistungsentgelt für Versicherungen wird nach der Versicherungsart eingeordnet: Lebensversicherung und Nichtlebensversicherung (Versicherungen im Zusammenhang mit Wohnung, Gesundheit oder Verkehr). Das Leistungsentgelt für Versicherungen, die mehrere Risiken abdecken, sind auf der Grundlage der Kosten für das Hauptrisiko einzuordnen, falls es sich nicht den einzelnen Risiken zuordnen läßt. Das Leistungsentgelt ist definiert als Unterschied zwischen fälligen Leistungen und verdienten Prämien sowie Prämienzuschlägen(2).

12.5.2 Versicherungen im Zusammenhang mit der Wohnung (D)

Leistungsentgelte, die von Eigennutzern von Eigentumswohnungen und von Mietern für Versicherungen gezahlt werden, die typischerweise vom Mieter abgeschlossen werden, wie Feuer-, Diebstahl-, Wasserschaden- und andere Versicherungen.

Ausgeschlossen sind: Leistungsentgelte, die von Eigennutzern von Eigentumswohnungen für Versicherungen gezahlt werden, die typischerweise vom Vermieter abgeschlossen werden.(**).

12.5.3 Versicherungen im Zusammenhang mit der Gesundheit (D)

Leistungsentgelte für die private Kranken- und Unfallversicherung.

12.5.4 Versicherungen im Zusammenhang mit dem Verkehr (D)

Leistungsentgelte für die Versicherung von privaten Verkehrsmitteln;

Leistungsentgelte für die Reise- und Gepäckversicherung.

12.5.5 Sonstige Versicherungen (D)

Leistungsentgelte für sonstige Versicherungen wie private Haftpflichtversicherung.

Ausgeschlossen ist: private Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (12.5.4).

12.6
Finanzdienstleistungen, a.n.g.

12.6.2. Sonstige Finanzdienstleistungen, a.n.g. (D)

Tatsächliche Ausgaben für Finanzdienstleistungen von Banken, Postämtern, Sparkassen, Wechselstuben und ähnlichen Finanzinstitutionen

Gebühren und Leistungsentgelte für Börsenmakler, Anlageberater, Steuerberater usw.

Ausgeschlossen sind: Zinsen und zinsähnliche Gebühren jeglicher Art und Verwaltungsgebühren für private Pensionsfonds und dergleichen.

12.7
Sonstige Dienstleistungen, a.n.g.

12.7.0 Sonstige Dienstleistungen, a.n.g. (D)

Gebühren für Rechtsberatung, Stellenvermittlung usw.

Ausgaben für Beerdigungsdienstleistungen

Ausgaben für die Dienstleistungen von Wohnungsmaklern, Auktionären, Verkaufsraumbetreibern und anderen Vermittlern

Ausgaben für Fotokopien und andere Reproduktionen von Dokumenten

Gebühren für die Ausstellung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und anderen amtlichen Dokumenten

Ausgaben für Zeitungsanzeigen und -werbung

Ausgaben für die Dienstleistungen von Grafologen, Astrologen, Privatdetektiven, Leibwächtern, Heiratsvermittlern und Eheberatern, anderen Beratern, freien Schriftstellern, sowie verschiedene Gebühren (Sitzplätze, Toiletten, Garderoben usw.)

Eingeschlossen sind: Ausgaben für die Dienstleistungen von Immobilienmaklern im Zusammenhang mit Vermietungen. Ausgeschlossen sind: Nach dem ESVG 1995 sind Beitragszahlungen an Berufsverbände, Kirchen, soziale und kulturelle Vereine, Freizeitclubs und Sportvereine (ESVG 1995, Ziffer 3.77e) sowie Honorare an Immobilienmakler im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Sachvermögen ( „Bruttoanlageinvestitionen” ESVG 1995, Ziffern 3.102, 3.105a), 3.111, 3.115) nicht enthalten.

Fußnote(n):

(*)

Die Methodikeinzelheiten und der Zeitplan für die Einbeziehung werden nach dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 festgelegt.

(**)

Im Anschluß an die Entscheidung über die Behandlung der Eigentümerwohnungen muß der Erfassungsbereich dieses Teilindexes um die Ausgaben für größere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten und um die Erweiterung oder den Umbau der Wohnung erweitert werden, die nicht üblicherweise von Mietern gezahlt werden.

(1)

Die Mitgliedstaaten, die in der Lage sind, die Position 08.2/3.0 in Waren (08.2.0) und Dienstleistungen (08.3.0) zu trennen, übermitteln diese Indizes zusammen mit dem kombinierten Index (08.2/3.0).

(2)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1617/1999 der Kommission (ABl. L 192 vom 24.7.1999).

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