ANHANG I VO (EG) 96/2223

BANKDIENSTLEISTUNGEN GEGEN UNTERSTELLTES ENTGELT (UNTERSTELLTE BANKGEBÜHR)

ÄNDERUNGEN, DIE SICH AM TEXT DES ESVG IM FALL DER AUFGLIEDERUNG DER UNTERSTELLTEN BANKGEBÜHR ERGEBEN

Kapitel 1
1.13. Unterabsatz 5, Buchstabe d)

Nach „Im ESVG werden ferner zahlreiche Vereinbarungen für bestimmte Einzelfälle getroffen, wie” ist folgender Text zu streichen:

d)
die Buchung der unterstellten Bankgebühr als Vorleistungen eines fiktiven Sektors oder Wirtschaftsbereichs
Zu ersetzen durch:
d)
die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr auf verwendende Sektoren bzw. Wirtschaftsbereiche
1.25. Unterabsatz 2

Unter „Beispiele für wichtige konzeptionelle Unterschiede” ist anzufügen:

i)
Die unterstellte Bankgebühr wird keinem fiktiven Sektor bzw. Wirtschaftsbereich zugeordnet, sondern nach verwendenden Sektoren bzw. Wirtschaftsbereichen aufgegliedert. Sie wird daher nicht mehr vollständig als Vorleistungen gebucht, sondern kann auch Teil des Konsums, der Exporte oder Importe sein.
Kapitel 3
3.63. Zu streichen: Von „J. Dienstleistungen der Kreditinstitute und Versicherungen …” bis „… erfolgt auf der Grundlage der eingenommenen Gebühren oder Provisionen” . Zu ersetzen durch:
J.
Dienstleistungen der Kreditinstitute und Versicherungen (ohne Sozialversicherung)
Dienstleistungen der Kreditinstitute umfassen:
a)
Finanzdienstleistungen, die die Finanzmittler ihren Kunden direkt in Rechnung stellen und die als Summe der berechneten Gebühren und Provisionen gemessen werden.

Finanzmittler können ihre Dienstleistungen explizit in Rechnung stellen. Die Produktion dieser Dienstleistungen wird auf der Grundlage der berechneten Gebühren und Provisionen bewertet;

b)
Finanzdienstleistungen gegen unterstelltes Entgelt (unterstellte Bankgebühr — FISIM):

Finanzmittler erbringen Dienstleistungen, für die sie explizit keine Gebühren oder Provisionen berechnen. Vielmehr zahlen sie ihren Kreditgebern niedrigere Zinsen und berechnen ihren Kreditnehmern höhere Zinsen, als dies sonst der Fall wäre.

Finanzdienstleistungen gegen unterstelltes Entgelt werden daher produziert, indem Finanzmittler Kredite und Einlagen verwalten, deren Zinssätze sie bestimmen können; bei Wertpapieren (ohne Anteilsrechte) und Finanzderivaten liegt dagegen keine derartige Finanzdienstleistung vor.

Die Produktion der Teilsektoren S122 (Kreditinstitute) und S123 (sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen)), ohne Investmentfonds, wird anhand der Differenz zwischen den tatsächlichen Zoll- und Habenzinssätzen und einem „Referenzzinssatz” berechnet. Im Falle der (gebietsansässigen und gebietsfremden) Kreditnehmer der Finanzmittler wird sie anhand der Differenz zwischen den tatsächlichen Kreditzinsen und dem bei Zugrundelegung eines Referenzzinssatzes zu zahlenden Betrag berechnet. Im Falle der (gebietsansässigen und gebietsfremden) Kreditgeber der Finanzmittler wird sie anhand der Differenz zwischen den Zinseinnahmen dieser Kreditgeber bei Zugrundelegung eines Referenzzinssatzes und ihren tatsächlichen Zinseinnahmen berechnet;

c)
Finanzdienstleistungen der Zentralbank:

Die Zentralbank wird in die Berechnung der FISIM nicht einbezogen; ihre Produktion wird als Summe der Kosten gemessen.

3.70. Buchstabe j) Zu streichen: „Global für die Gesamtwirtschaft die gegen unterstellte Gebühren erbrachten Bankdienstleistungen” Zu ersetzen durch: „Unterstellte Bankgebühr, die von gebietsansässigen Produzenten verwendet wird”
3.70. Hinzuzufügen
k)
Die Produktion der Zentralbank ist vereinbarungsgemäß vollständig den Vorleistungen der Kreditinstitute und der sonstigen Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen) (Teilsektoren S122 und S123) zuzurechnen.
3.76. Buchstabe e) Nach „Tatsächliche Gebühren für Finanzdienstleistungen” ist einzufügen: „sowie der Teil der unterstellten Bankgebühr, der von privaten Haushalten für Konsumzwecke verwendet wird” .
3.142. Buchstabe h) Nach „Finanzdienstleistungen in Höhe der effektiven Provisionen und Gebühren” ist einzufügen: „und den von Gebietsfremden verwendeten Teil der unterstellten Bankgebühr” .
Kapitel 4
4.51. Unterabsatz 2 Zu streichen: „Da der Wert der von den Kreditinstituten erbrachten Dienstleistungen, die mit der unterstellten Bankgebühr gemessen werden, nicht verschiedenen Kunden zugerechnet wird, werden die von Kreditinstituten tatsächlich geleisteten oder empfangenen Zinszahlungen nicht um die Spanne bereinigt, bei der es sich um das implizite Entgelt der finanziellen Mittler handelt. Im primären Einkommensverteilungskonto der Kreditinstitute und eines fiktiven Wirtschaftsbereichs, dem vereinbarungsgemäß die gesamte unterstellte Bankgebühr als Vorleistungen zugerechnet wird, ist ein Berichtigungsposten erforderlich.” Zu ersetzen durch: „Da der Wert der von Kreditinstituten erbrachten Dienstleistungen, die mit der unterstellten Bankgebühr gemessen werden, den verschiedenen Kunden zugerechnet wird, müssen die von Kreditinstituten tatsächlich geleisteten oder empfangenen Zinszahlungen um die Spanne bereinigt werden, bei der es sich um das implizite Entgelt der finanziellen Mittler handelt. Der Betrag der von Kreditnehmern an finanzielle Mittler gezahlten Zinsen muß um den geschätzten Wert des gezahlten Entgelts verringert werden, während der Betrag der von Einlegern empfangenen Zinsen um diesen Wert erhöht werden muß. Dieses Entgelt wird als Zahlungen für die von finanziellen Mittlern für ihre Kunden erbrachten Dienstleistungen behandelt und nicht als Zinszahlungen.”
Kapitel 8
8.09.

Neu aufzunehmen:

Tabellen A.I.1 und A.I.2, aus denen ersichtlich wird, wie sich die gewählte Form der Zurechnung der FISIM auf das in Kapitel 8 ( „Kontenabfolge” ) dargestellte Zahlenbeispiel auswirkt.

8.14. Zu streichen: „Da die unterstellte Bankgebühr (FISIM) nicht nach verwendenden Sektoren aufgegliedert wird, wird der Produktionswert der unterstellten Bankgebühr insgesamt als Vorleistungen eines fiktiven Sektors gebucht. Dieser Sektor hat einen Produktionswert von Null und eine negative Wertschöpfung in Höhe der Vorleistungen, allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen. Auf diese Weise verringert sich die Wertschöpfung sämtlicher Sektoren und Wirtschaftsbereiche insgesamt um diesen Betrag. Im Interesse einer übersichtlicheren Kontendarstellung kann auf eine Zusatzspalte für den fiktiven Sektor verzichtet werden, wenn der entsprechende Wert statt dessen in der Spalte für die gesamte Volkswirtschaft berücksichtigt wird.” Zu ersetzen durch: „Da die unterstellte Bankgebühr (FISIM) nach verwendenden Sektoren aufgegliedert wird, werden bestimmte Teile der Zinszahlungen den Zahlungen für Dienstleistungen zugeordnet. Diese Zuordnung hat Auswirkungen auf die Höhe von Produktionswert und Vorleistungen (sowie auf die Höhe von Importen, Exporten und Konsum).”
8.24. Zu streichen:Da die unterstellte Bankgebühr (FISIM) nicht nach verwendenden Sektoren aufgegliedert wird, werden unter der Position „Zinsen” die tatsächlich geleisteten bzw. empfangenen Zinsen ausgewiesen. Auf der Aufkommensseite wird in der Spalte „Finanzielle Kapitalgesellschaften” (mit negativem Vorzeichen) und in der Spalte für den fiktiven Sektor (mit positivem Vorzeichen) ein Korrekturposten gebucht. Im Interesse einer übersichtlicheren Kontendarstellung kann auf eine Zusatzspalte für den fiktiven Sektor verzichtet werden, wenn der entsprechende Wert statt dessen in der Spalte für die gesamte Volkswirtschaft ausgewiesen wird. Zu ersetzen durch:Da die unterstellte Bankgebühr (FISIM) nach verwendenden Sektoren aufgegliedert wird, werden im primären Einkommensverteilungskonto unter der Position „Zinsen” die von den Schuldnern tatsächlich gezahlten Zinsen abzüglich der FISIM bzw. die von den Gläubigern tatsächlich empfangenen Zinsen zuzüglich der FISIM ausgewiesen.
Kapitel 9
9.25. Buchstabe a) Zu streichen: „Zu den Vorleistungen zählen auch die unterstellten Bankgebühren, die als Verbrauch von Dankdienstleistungen einem fiktiven Bereich zugerechnet wird (siehe 9.33)” .
9.25. Buchstabe b) Zu streichen: „abzüglich der unterstellten Bankgebühr (siehe 9.33) und”
9.33. Zu streichen: „Die Aufkommens- und Verwendungstabellen werden gegenüber der NACE Rev. 2 um einen fiktiven Wirtschaftsbereich ergänzt, der die gegen unterstellte Bankgebühren erbrachten Bankdienstleistungen global als Vorleistungen verbraucht. Die Aufkommenstabelle zeigt für diesen Bereich keine Transaktionen. In der Verwendungstabelle werden die Bankdienstleistungen gegen unterstellte Bankgebühren als Vorleistungsverbrauch dieses fiktiven Bereichs ausgewiesen. Da bei diesem Bereich keine anderen Transaktionen gebucht werden (sein Produktionswert ist Null), verbleibt ein negativer Betriebsüberschuß in Höhe der unterstellten Bankgebühr. Alle anderen Bestandteile der Wertschöpfung sind Null, so daß auch die Bruttowertschöpfung in Höhe der unterstellten Bankgebühr negativ ist.”

Tabelle A.I.1 — Auswirkungen einer Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr nach institutionellen Sektoren einschließlich der sich für die Nichtmarktproduzenten ergebenden Veränderungen

Verwendung Transaktionen und Kontensalden Aufkommen
Konten Insgesamt Waren und Dienstleistungen (Aufk.)

S.2

Übrige Welt

S.1

Gesamte Volkswirtschaft

S.15

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

S.14

Private Haushalte

S.13

Staat

S.12

Finanzielle Kapitalgesellschaften

S.11

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

S.11

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

S.12

Finanzielle Kapitalgesellschaften

S.13

Staat

S.14

Private Haushalte

S.15

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

S.1

Gesamte Volkswirtschaften

S.2

Übrige Welt

Waren und Dienstleistungen (Aufk.) Insgesamt Konten
I.
Produktionskonto/Außenkonto
2 2 P.72 Dienstleistungsimporte 2 2
I.
Produktionskonto/Außenkonto
4 4 P.62 Dienstleistungsexporte 4 4
P.1 Produktionswert 48 6 3 57 57
27 27 3 0 6 0 18 P.2 Vorleistungen
30 - 2 30 48 - 18 B.1 Wertschöpfung/Saldo des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit der übrigen Welt - 18 48 30 30
II.1.1.
Einkommensentstehungskonto
30 30 48 - 18 B.2 Betriebsüberschuß - 18 48 30 30
II.1.1.
Einkommensentstehungskonto
II.1.2.
Primäres Einkommensverteilungskonto
230 13 217 6 14 35 106 56 D.41 Zinsen 33 106 14 49 7 209 21 230
II.1.2.
Primäres Einkommensverteilungskonto
22 22 1 35 - 21 48 - 41 B.5 Primäreinkommen - 41 48 - 21 35 1 22 22
II.2.
Konto der sekundären Einkommensverteilung
22 22 1 35 - 21 48 - 41 B.6 Verfügbares Einkommen - 41 48 - 21 35 1 22 22
II.2.
Konto der sekundären Einkommensverteilung
II.4.
Einkommensverwendungskonto
28 28 3 19 6 P.3 Sparen, netto/Saldo
II.4.
Einkommensverwendungskonto
6 - 6 - 2 16 - 27 48 - 41 B.8n des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit der übrigen Welt

Tabelle A.I.2 — Auswirkungen einer Zurechnung der unterstellten Bankgebühr zu einem fiktiven Sektor

Verwendung Transaktionen und Kontensalden Aufkommen
Konten Insgesamt Waren und Dienstleistungen (Aufk.)

S.2

Übrige Welt

S.1

Gesamte Volkswirtschaft

S.15

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

S.14

Private Haushalte

S.13

Staat

S.12

Finanzielle Kapitalgesellschaften

S.11

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

Fiktiver Sektor Fiktiver Sektor

S.11

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

S.12

Finanzielle Kapitalgesellschaften

S.13

Staat

S.14

Private Haushalte

S.15

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

S.1

Gesamte Volkswirtschaft

S.2

Übrige Welt

Waren und Dienstleistungen (Aufk.) Insgesamt Konten
I.
Produktionskonto
P.1 Produktionswert 48 48 48
I.
Produktionskonto
48 48 48 P.2 Vorleistungen 48 48
48 - 48 B.1 Wertschöpfung/Saldo des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit der übrigen Welt - 48 48
II.1.1.
Einkommensentstehungskonto
48 - 48 B.2 Betriebsüberschuß - 48 48
II.1.1.
Einkommensentstehungskonto
II.1.2.
Primäres Einkommensverteilungskonto
222 16 206 7 17 39 77 66 D.41 Zinsen 25 125 12 33 5 200 22 222
II.1.2.
Primäres Einkommensverteilungskonto
P.119 Unterstellte Bankgebühr 48 - 48
- 6 - 2 16 - 27 48 - 41 B.5 Primäreinkommen - 41 48 - 27 16 - 2 - 6
II.2.
Konto der sekundären Einkommensverteilung
- 6 - 2 16 - 27 48 - 41 B.6 Verfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept) - 41 48 - 27 16 - 2 - 6
II.2.
Konto der sekundären Einkommensverteilung
II.4.
Einkommensverwendungskonto
6 - 6 - 2 16 - 27 48 - 41 B.8n Sparen, netto/Saldo des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit der übrigen Welt
II.4.
Einkommensverwendungskonto

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