Artikel 8 VO (EG) 96/2258
Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der in Artikel 7 Absatz 1 genannten Ausschüsse findet einmal im Jahr ein Meinungsaustausch auf der Grundlage eines Berichts des Vertreters der Kommission über die allgemeinen Leitlinien für die im kommenden Jahr durchzuführenden Maßnahmen statt.
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