ANHANG I VO (EG) 96/2406
FRISCHEKLASSEN
Dieser Anhang findet Anwendung auf die nachstehenden Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen, wobei jeweils spezifische Beurteilungsschemata zu berücksichtigen sind.
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A.
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Magerfische
Schellfisch, Kabeljau, Köhler, Pollack, Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch, Merlan, Leng, Seehecht, Brachsenmakrele, Seeteufel, Zwergdorsch und Franzosendorsch, Gelbstriemen, Laxierfische, Meeraal, Knurrhahn, Meeräsche, Scholle oder Goldbutt, Scheefsnut, Seezunge, Scharbe, Echte Rotzunge, Flunder, Degenfische/Haarschwänze.- B.
- Fettfische
Weißer Thun, Roter Thun, Großäugiger Thun, Blauer Wittling, Heringe, Sardinen, Makrelen, Bastardmakrele, Sardellen, Sprotte.- C.
- Knorpelfische
Dornhaie, Katzenhaie, Rochen.- D.
- Kopffüßer
Tintenfische.- E.
- Krebstiere
- 1.
- Garnelen
- 2.
- Kaisergranat.
- A.
- MAGERFISCHE
Beurteilungsschema | ||||
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Frischeklasse | Nicht zugelassen(1) | |||
Extra | A | B | ||
Haut | Kräftige, glänzende Farbe (außer bei Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch) oder schillernde Farbe; ohne Verfärbung | Kräftige Farbe, aber ohne Glanz | Verblassende und stumpf werdende Farbe | Stumpfe Farbe(2) |
Schleimmantel | Wasserklar | Etwas wolkig | Milchig | Gelblich-grauer trüber Schleim |
Augen | Hervortretend (prall); schwarze glänzende Pupille; durchsichtige Hornhaut | Hervortretend, aber nicht mehr prall; schwarze stumpfe Pupillen; leicht schillernde Hornhaut | Flach; schillernde Hornhaut; getrübte Pupille | In der Mitte eingesunken; graue Pupille; milchige Hornhaut(2) |
Kiemen | Kräftige Farbe; kein Schleim | Nachlassende Farbe: durchsichtiger Schleim | Braun/grau, blasser werdend; trüber zähflüssiger Schleim | Gelblich; milchiger Schleim(2) |
Peritoneum (bei ausgenommenem Fisch) | Glatt; glänzend; schwer vom Muskelfleisch abzulösen | Etwas stumpf; kann vom Muskelfleisch abgelöst werden | Uneben; leicht vom Muskelfleisch abzulösen | Löst sich von selbst ab(2) |
Geruch von Kiemen und Leibeshöhle | (2) | |||
— Magerfische außer Scholle oder Goldbutt | Nach Seetang | Kein Geruch nach Seetang; neutraler Geruch | Fermentiert; leicht säuerlich | Säuerlich |
— Scholle oder Goldbutt | Nach frischem Öl; Pfeffergeruch; Erdgeruch | Nach Öl; nach Seetang oder leicht süßlich | Nach Öl; fermentiert, verschimmelt, leicht ranzig | Säuerlich |
Muskelfleisch | Fest und geschmeidig; glatte Oberfläche(3) | Weniger geschmeidig | Etwas weich (schlaff), weniger geschmeidig; wächserne (samtene) und stumpfe Oberfläche | Weich (schlaff)(2); Schuppen lösen sich leicht vom Muskelfleisch ab, ziemlich runzelige Oberfläche |
Blutgefäße (Bauchmuskeln) | Scharf gezeichnet und kräftig rot | Scharf gezeichnet, Blut wird dunkler | Diffus und braun | Völlig diffus(2) braun und gelbe Färbung des Fleisches |
- B.
- FETTFISCHE
Beurteilungsschema | ||||
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Frischeklasse | Nicht zugelassen(4) | |||
Extra | A | B | ||
Haut(5) | Kräftige, glänzende Farbe, leuchtend und irisierend; deutlicher Unterschied zwischen Rücken- und Bauchseite | Weniger kräftig und leuchtend; blassere Farben; weniger Unterschied zwischen Rücken- und Bauchseite | Stumpf und ohne Glanz, verwaschene Farben; faltige Haut beim gebogenen Fisch | Sehr stumpfe Farbe; Haut löst sich von selbst vom Fleisch(6) |
Schleimmantel | Wasserklar | Etwas wolkig | Milchig | Gelblich-grauer trüber Schleim(6) |
Muskelfleisch(5) | Sehr fest, steif | Ziemlich steif, fest | Etwas weich | Weich (schlaff)(6) |
Kiemendeckel | Silbrig | Silbrig, leicht rötlich oder bräunlich | Braunfärbung und großflächiges Austreten von Blut | Gelblich(6) |
Augen | Hervortretend, prall; schwarzblaue glänzende Pupille, durchsichtiges „Lid” | Hervortretend, aber weniger prall; dunkle Pupille; leicht schillernde Hornhaut | Flach; verschwommene Pupille; ausgetretenes Blut rund um die Augen | In der Mitte eingesunken; graue Pupille; milchige Hornhaut(6) |
Kiemen(5) | Gleichmäßig dunkelrot bis purpur; kein Schleim | Farbe weniger kräftig; blasser am Rand; durchsichtiger Schleim | Geschwollen, verblaßt; zähflüssiger Schleim | Gelblich; milchiger Schleim(6) |
Geruch der Kiemen | Nach frischem Seetang; würzig nach Jod | Kein Geruch nach Seetang; neutraler Geruch | Fetter, etwas schwefeliger Geruch(7) nach ranziger Hefe oder verfaultem Obst | Faulig, säuerlich(6) |
- C.
- KNORPELFISCHE
Beurteilungsschema | ||||
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Frischeklasse | Nicht zugelassen(8) | |||
Extra | A | B | ||
Augen | Hervortretend, sehr glänzend und irisierend; kleine Pupillen | Hervortretend, aber nicht prall; weniger glänzend und irisierend; ovale Pupillen | Flach, getrübt | Eingesunken, gelblich(9) |
Aussehen | Zumindest teilweise Totenstarre; etwas klarer Schleim auf der Haut | Totenstarre vorüber; kein Schleim mehr auf der Haut und vor allem in der Mundhöhle und den Kiemenspalten | Etwas Schleim in der Mundhöhle und auf den Kiemenspalten; Kiefer leicht abgeflacht | Viel Schleim in der Mundhöhle und auf den Kiemenspalten(9) |
Geruch | Geruch nach Seetang | Geruchlos oder sehr leichter Schimmelgeruch, aber nicht ammoniakalisch | Leicht ammoniakalisch; säuerlich | Beißender ammoniakalischer Geruch(6) |
Extra | A | B | Nicht zugelassen(8) | |
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Haut | Kräftige, irisierende und leuchtende Farbe; wasserklarer Schleim | Kräftige Farbe; wasserklarer Schleim | Verblassende und stumpf werdende Farbe; trüber Schleim | Verblaßt; faltige Haut; zähflüssiger Schleim |
Muskelfleisch | Fest und geschmeidig | Fest | Weich | Schlaff |
Aussehen | Flossenkante durchscheinend und gebogen | Steife Flossen | Weich | Schlaff |
Bauchseite | Weiß und glänzend, mit mauvefarbener Flossenkante | Weiß und glänzend, mit roten Flecken nur an der Flossenkante | Weiß und stumpf, mit zahlreichen roten oder gelben Flecken | Gelb oder grünlich; rote Flecken auch im Muskelfleisch |
- D.
- KOPFFÜSSER
Beurteilungsschema | |||
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Frischeklasse | |||
Extra | A | B | |
Haut | Kräftige Farbe, Haut festanliegend | Getrübte Färbung; Haut festanliegend | Verblaßt; Haut läßt sich ziemlich leicht ablösen |
Muskelfleisch | Sehr fest; weiß schimmernd | Fest; kreidig weiß | Etwas weich; rötlich-weiß oder leicht gelblich |
Arme | Schwer abzureißen | Schwer abzureißen | Leichter abzureißen |
Geruch | Frisch; nach Seetang | Schwacher oder kein Geruch | Tintengeruch |
- E.
- KREBSTIERE
Beurteilungsschema | ||
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Frischeklasse | ||
Extra | A | |
Mindesteigenschaften |
| Wie bei Klasse Extra |
1. Garnele in ihrem Panzer | Kräftig rosarot mit kleinen weißen Flecken; Brustpanzer größtenteils hell | — Von etwas verblaßter rosaroter bis zu bläulich-roter Farbe mit weißen Flecken; Brustpanzer sollte hell sein und ins Graue gehen |
2. Tiefseegarnele | Einheitlich rosa | — Rosa, eventuell beginnende Schwarzfärbung des Kopfes |
Beschaffenheit des Fleisches beim und nach dem Schälen |
|
|
Bruchstücke | Einzelne wenige Garnelenbruchstücke zulässig | Geringer Anteil an Garnelenbruchstücken zulässig |
Geruch | Nach frischem Seetang, leicht süßlich | Säuerlich; kein Geruch nach Seetang |
Beurteilungsschema | |||
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Frischeklasse | |||
Extra | A | B | |
Panzer | Farbe blaßrosa oder rosa bis rotorange | Farbe blaßrosa oder rosa bis rotorange; keine schwarzen Flecken | Leicht verblaßt; einige schwarze Flecken und ins Graue gehende Farbe, insbesondere auf dem Panzer und zwischen den Schwanzsegmenten |
Augen und Kiemen | Augen schwarz und glänzend; Kiemen rosafarbig | Augen stumpf, von grau-schwarzer Farbe; die Farbe der Kiemen geht ins Graue | Kiemen von dunkelgrauer Farbe oder grüne Farbe auf der Rückenseite des Panzers |
Geruch | Charakteristischer milder Schalentiergeruch | Verlust des charakteristischen Schalentiergeruchs; kein Ammoniakgeruch | Leicht säuerlich |
Muskelfleisch (Schwanz) | Durchsichtig und bläulich bis weiß | Nicht mehr durchsichtig, jedoch auch nicht verblaßt | Undurchsichtiges stumpfes Fleisch |
Fußnote(n):
- (1)
Diese Spalte gilt nur bis zum Erlaß eines Beschlusses der Kommission über Kriterien für zum menschlichen Verzehr ungeeigneten Fisch gemäß der Richtlinie 91/493/EWG.
- (2)
Oder noch stärker verdorben.
- (3)
Vor Eintritt der Totenstarre ist frischer Fisch nicht fest und geschmeidig, er wird aber dennoch in Frischeklasse Extra eingestuft.
- (4)
Diese Spalte gilt nur bis zum Erlaß eines Beschlusses der Kommission über Kriterien für zum menschlichen Verzehr ungeeigneten Fisch gemäß der Richtlinie 91/493/EWG.
- (5)
Für Heringe und Makrelen, die entsprechend den Bestimmungen von Anhang II Nummer 8 der Richtlinie 92/48/EWG (ABl. Nr. L 187 vom 7. 7. 1992, S. 41) in kaltem Meerwasser aufbewahrt werden, das mit Eis (CSW) oder durch mechanische Mittel (RSW) gekühlt wird, gilt in bezug auf die Frischeklassen folgendes:
- —
Für die Frischeklasse Extra gilt ebenfalls das Kriterium der Frischeklasse A.
- (6)
Oder noch stärker verdorben.
- (7)
In Eis gelegter Fisch wird ranzig, bevor er verschimmelt riecht, CSW-/RSW-Fisch verschimmelt, bevor er ranzig riecht.
- (8)
Diese Spalte gilt nur bis zum Erlaß eines Beschlusses der Kommission über für zum menschlichen Verzehr ungeeigneten Fisch gemäß der Richtlinie 91/493/EWG.
- (9)
Oder noch stärker verdorben.
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