ANHANG I VO (EG) 96/2406

FRISCHEKLASSEN

Dieser Anhang findet Anwendung auf die nachstehenden Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen, wobei jeweils spezifische Beurteilungsschemata zu berücksichtigen sind.

A.
Magerfische

Schellfisch, Kabeljau, Köhler, Pollack, Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch, Merlan, Leng, Seehecht, Brachsenmakrele, Seeteufel, Zwergdorsch und Franzosendorsch, Gelbstriemen, Laxierfische, Meeraal, Knurrhahn, Meeräsche, Scholle oder Goldbutt, Scheefsnut, Seezunge, Scharbe, Echte Rotzunge, Flunder, Degenfische/Haarschwänze.

B.
Fettfische

Weißer Thun, Roter Thun, Großäugiger Thun, Blauer Wittling, Heringe, Sardinen, Makrelen, Bastardmakrele, Sardellen, Sprotte.

C.
Knorpelfische

Dornhaie, Katzenhaie, Rochen.

D.
Kopffüßer

Tintenfische.

E.
Krebstiere

1.
Garnelen
2.
Kaisergranat.

A.
MAGERFISCHE

Besondere Kriterien für Seeteufel ohne Kopf
Beurteilungsschema
FrischeklasseNicht zugelassen(1)
ExtraAB
HautKräftige, glänzende Farbe (außer bei Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch) oder schillernde Farbe; ohne VerfärbungKräftige Farbe, aber ohne GlanzVerblassende und stumpf werdende FarbeStumpfe Farbe(2)
SchleimmantelWasserklarEtwas wolkigMilchigGelblich-grauer trüber Schleim
AugenHervortretend (prall); schwarze glänzende Pupille; durchsichtige HornhautHervortretend, aber nicht mehr prall; schwarze stumpfe Pupillen; leicht schillernde HornhautFlach; schillernde Hornhaut; getrübte PupilleIn der Mitte eingesunken; graue Pupille; milchige Hornhaut(2)
KiemenKräftige Farbe; kein SchleimNachlassende Farbe: durchsichtiger SchleimBraun/grau, blasser werdend; trüber zähflüssiger SchleimGelblich; milchiger Schleim(2)
Peritoneum (bei ausgenommenem Fisch)Glatt; glänzend; schwer vom Muskelfleisch abzulösenEtwas stumpf; kann vom Muskelfleisch abgelöst werdenUneben; leicht vom Muskelfleisch abzulösenLöst sich von selbst ab(2)
Geruch von Kiemen und Leibeshöhle(2)
— Magerfische außer Scholle oder GoldbuttNach SeetangKein Geruch nach Seetang; neutraler GeruchFermentiert; leicht säuerlichSäuerlich
— Scholle oder GoldbuttNach frischem Öl; Pfeffergeruch; ErdgeruchNach Öl; nach Seetang oder leicht süßlichNach Öl; fermentiert, verschimmelt, leicht ranzigSäuerlich
MuskelfleischFest und geschmeidig; glatte Oberfläche(3)Weniger geschmeidigEtwas weich (schlaff), weniger geschmeidig; wächserne (samtene) und stumpfe OberflächeWeich (schlaff)(2); Schuppen lösen sich leicht vom Muskelfleisch ab, ziemlich runzelige Oberfläche
Blutgefäße (Bauchmuskeln)Scharf gezeichnet und kräftig rotScharf gezeichnet, Blut wird dunklerDiffus und braunVöllig diffus(2) braun und gelbe Färbung des Fleisches

B.
FETTFISCHE

Beurteilungsschema
FrischeklasseNicht zugelassen(4)
ExtraAB
Haut(5)Kräftige, glänzende Farbe, leuchtend und irisierend; deutlicher Unterschied zwischen Rücken- und BauchseiteWeniger kräftig und leuchtend; blassere Farben; weniger Unterschied zwischen Rücken- und BauchseiteStumpf und ohne Glanz, verwaschene Farben; faltige Haut beim gebogenen FischSehr stumpfe Farbe; Haut löst sich von selbst vom Fleisch(6)
SchleimmantelWasserklarEtwas wolkigMilchigGelblich-grauer trüber Schleim(6)
Muskelfleisch(5)Sehr fest, steifZiemlich steif, festEtwas weichWeich (schlaff)(6)
KiemendeckelSilbrigSilbrig, leicht rötlich oder bräunlichBraunfärbung und großflächiges Austreten von BlutGelblich(6)
AugenHervortretend, prall; schwarzblaue glänzende Pupille, durchsichtiges „Lid” Hervortretend, aber weniger prall; dunkle Pupille; leicht schillernde HornhautFlach; verschwommene Pupille; ausgetretenes Blut rund um die AugenIn der Mitte eingesunken; graue Pupille; milchige Hornhaut(6)
Kiemen(5)Gleichmäßig dunkelrot bis purpur; kein SchleimFarbe weniger kräftig; blasser am Rand; durchsichtiger SchleimGeschwollen, verblaßt; zähflüssiger SchleimGelblich; milchiger Schleim(6)
Geruch der KiemenNach frischem Seetang; würzig nach JodKein Geruch nach Seetang; neutraler GeruchFetter, etwas schwefeliger Geruch(7) nach ranziger Hefe oder verfaultem ObstFaulig, säuerlich(6)

C.
KNORPELFISCHE

Beurteilungsschema
FrischeklasseNicht zugelassen(8)
ExtraAB
AugenHervortretend, sehr glänzend und irisierend; kleine PupillenHervortretend, aber nicht prall; weniger glänzend und irisierend; ovale PupillenFlach, getrübtEingesunken, gelblich(9)
AussehenZumindest teilweise Totenstarre; etwas klarer Schleim auf der HautTotenstarre vorüber; kein Schleim mehr auf der Haut und vor allem in der Mundhöhle und den KiemenspaltenEtwas Schleim in der Mundhöhle und auf den Kiemenspalten; Kiefer leicht abgeflachtViel Schleim in der Mundhöhle und auf den Kiemenspalten(9)
GeruchGeruch nach SeetangGeruchlos oder sehr leichter Schimmelgeruch, aber nicht ammoniakalischLeicht ammoniakalisch; säuerlichBeißender ammoniakalischer Geruch(6)

Besondere oder zusätzliche Kriterien für Rochen

ExtraABNicht zugelassen(8)
HautKräftige, irisierende und leuchtende Farbe; wasserklarer SchleimKräftige Farbe; wasserklarer SchleimVerblassende und stumpf werdende Farbe; trüber SchleimVerblaßt; faltige Haut; zähflüssiger Schleim
MuskelfleischFest und geschmeidigFestWeichSchlaff
AussehenFlossenkante durchscheinend und gebogenSteife FlossenWeichSchlaff
BauchseiteWeiß und glänzend, mit mauvefarbener FlossenkanteWeiß und glänzend, mit roten Flecken nur an der FlossenkanteWeiß und stumpf, mit zahlreichen roten oder gelben FleckenGelb oder grünlich; rote Flecken auch im Muskelfleisch

D.
KOPFFÜSSER

Beurteilungsschema
Frischeklasse
ExtraAB
HautKräftige Farbe, Haut festanliegendGetrübte Färbung; Haut festanliegendVerblaßt; Haut läßt sich ziemlich leicht ablösen
MuskelfleischSehr fest; weiß schimmerndFest; kreidig weißEtwas weich; rötlich-weiß oder leicht gelblich
ArmeSchwer abzureißenSchwer abzureißenLeichter abzureißen
GeruchFrisch; nach SeetangSchwacher oder kein GeruchTintengeruch

E.
KREBSTIERE

1.
Garnelen
Aussehen der
Beurteilungsschema
Frischeklasse
ExtraA
Mindesteigenschaften

Oberfläche des Panzers: feucht und glänzend

Beim Umschütten müssen die Garnelen einzeln fallen

Fleisch ohne Fremdgeruch

Frei von Sand, ohne Fremdkörper

Wie bei Klasse Extra
1. Garnele in ihrem PanzerKräftig rosarot mit kleinen weißen Flecken; Brustpanzer größtenteils hell— Von etwas verblaßter rosaroter bis zu bläulich-roter Farbe mit weißen Flecken; Brustpanzer sollte hell sein und ins Graue gehen
2. TiefseegarneleEinheitlich rosa— Rosa, eventuell beginnende Schwarzfärbung des Kopfes
Beschaffenheit des Fleisches beim und nach dem Schälen

Leicht schälbar, mit nur technisch unvermeidbaren Fleischverlusten

Fest, aber nicht zäh

Weniger leicht schälbar, mit geringen Fleischverlusten

Weniger fest, leicht zäh

BruchstückeEinzelne wenige Garnelenbruchstücke zulässigGeringer Anteil an Garnelenbruchstücken zulässig
GeruchNach frischem Seetang, leicht süßlichSäuerlich; kein Geruch nach Seetang
2.
Kaisergranat
Beurteilungsschema
Frischeklasse
ExtraAB
PanzerFarbe blaßrosa oder rosa bis rotorangeFarbe blaßrosa oder rosa bis rotorange; keine schwarzen FleckenLeicht verblaßt; einige schwarze Flecken und ins Graue gehende Farbe, insbesondere auf dem Panzer und zwischen den Schwanzsegmenten
Augen und KiemenAugen schwarz und glänzend; Kiemen rosafarbigAugen stumpf, von grau-schwarzer Farbe; die Farbe der Kiemen geht ins GraueKiemen von dunkelgrauer Farbe oder grüne Farbe auf der Rückenseite des Panzers
GeruchCharakteristischer milder SchalentiergeruchVerlust des charakteristischen Schalentiergeruchs; kein AmmoniakgeruchLeicht säuerlich
Muskelfleisch (Schwanz)Durchsichtig und bläulich bis weißNicht mehr durchsichtig, jedoch auch nicht verblaßtUndurchsichtiges stumpfes Fleisch

Fußnote(n):

(1)

Diese Spalte gilt nur bis zum Erlaß eines Beschlusses der Kommission über Kriterien für zum menschlichen Verzehr ungeeigneten Fisch gemäß der Richtlinie 91/493/EWG.

(2)

Oder noch stärker verdorben.

(3)

Vor Eintritt der Totenstarre ist frischer Fisch nicht fest und geschmeidig, er wird aber dennoch in Frischeklasse Extra eingestuft.

(4)

Diese Spalte gilt nur bis zum Erlaß eines Beschlusses der Kommission über Kriterien für zum menschlichen Verzehr ungeeigneten Fisch gemäß der Richtlinie 91/493/EWG.

(5)

Für Heringe und Makrelen, die entsprechend den Bestimmungen von Anhang II Nummer 8 der Richtlinie 92/48/EWG (ABl. Nr. L 187 vom 7. 7. 1992, S. 41) in kaltem Meerwasser aufbewahrt werden, das mit Eis (CSW) oder durch mechanische Mittel (RSW) gekühlt wird, gilt in bezug auf die Frischeklassen folgendes:

Für die Frischeklasse Extra gilt ebenfalls das Kriterium der Frischeklasse A.

(6)

Oder noch stärker verdorben.

(7)

In Eis gelegter Fisch wird ranzig, bevor er verschimmelt riecht, CSW-/RSW-Fisch verschimmelt, bevor er ranzig riecht.

(8)

Diese Spalte gilt nur bis zum Erlaß eines Beschlusses der Kommission über für zum menschlichen Verzehr ungeeigneten Fisch gemäß der Richtlinie 91/493/EWG.

(9)

Oder noch stärker verdorben.

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