ANHANG I VO (EG) 96/2406

FRISCHEKLASSEN

Dieser Anhang findet Anwendung auf die nachstehenden Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen, wobei jeweils spezifische Beurteilungsschemata zu berücksichtigen sind.

A.
Magerfische

Schellfisch, Kabeljau, Köhler, Pollack, Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch, Merlan, Leng, Seehecht, Brachsenmakrele, Seeteufel, Zwergdorsch und Franzosendorsch, Gelbstriemen, Laxierfische, Meeraal, Knurrhahn, Meeräsche, Scholle oder Goldbutt, Scheefsnut, Seezunge, Scharbe, Echte Rotzunge, Flunder, Degenfische/Haarschwänze.

B.
Fettfische

Weißer Thun, Roter Thun, Großäugiger Thun, Blauer Wittling, Heringe, Sardinen, Makrelen, Bastardmakrele, Sardellen, Sprotte.

C.
Knorpelfische

Dornhaie, Katzenhaie, Rochen.

D.
Kopffüßer

Tintenfische.

E.
Krebstiere

1.
Garnelen
2.
Kaisergranat.

A.
MAGERFISCHE

Besondere Kriterien für Seeteufel ohne Kopf
Beurteilungsschema
Frischeklasse Nicht zugelassen(1)
Extra A B
Haut Kräftige, glänzende Farbe (außer bei Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch) oder schillernde Farbe; ohne Verfärbung Kräftige Farbe, aber ohne Glanz Verblassende und stumpf werdende Farbe Stumpfe Farbe(2)
Schleimmantel Wasserklar Etwas wolkig Milchig Gelblich-grauer trüber Schleim
Augen Hervortretend (prall); schwarze glänzende Pupille; durchsichtige Hornhaut Hervortretend, aber nicht mehr prall; schwarze stumpfe Pupillen; leicht schillernde Hornhaut Flach; schillernde Hornhaut; getrübte Pupille In der Mitte eingesunken; graue Pupille; milchige Hornhaut(2)
Kiemen Kräftige Farbe; kein Schleim Nachlassende Farbe: durchsichtiger Schleim Braun/grau, blasser werdend; trüber zähflüssiger Schleim Gelblich; milchiger Schleim(2)
Peritoneum (bei ausgenommenem Fisch) Glatt; glänzend; schwer vom Muskelfleisch abzulösen Etwas stumpf; kann vom Muskelfleisch abgelöst werden Uneben; leicht vom Muskelfleisch abzulösen Löst sich von selbst ab(2)
Geruch von Kiemen und Leibeshöhle (2)
— Magerfische außer Scholle oder Goldbutt Nach Seetang Kein Geruch nach Seetang; neutraler Geruch Fermentiert; leicht säuerlich Säuerlich
— Scholle oder Goldbutt Nach frischem Öl; Pfeffergeruch; Erdgeruch Nach Öl; nach Seetang oder leicht süßlich Nach Öl; fermentiert, verschimmelt, leicht ranzig Säuerlich
Muskelfleisch Fest und geschmeidig; glatte Oberfläche(3) Weniger geschmeidig Etwas weich (schlaff), weniger geschmeidig; wächserne (samtene) und stumpfe Oberfläche Weich (schlaff)(2); Schuppen lösen sich leicht vom Muskelfleisch ab, ziemlich runzelige Oberfläche
Blutgefäße (Bauchmuskeln) Scharf gezeichnet und kräftig rot Scharf gezeichnet, Blut wird dunkler Diffus und braun Völlig diffus(2) braun und gelbe Färbung des Fleisches

B.
FETTFISCHE

Beurteilungsschema
Frischeklasse Nicht zugelassen(4)
Extra A B
Haut(5) Kräftige, glänzende Farbe, leuchtend und irisierend; deutlicher Unterschied zwischen Rücken- und Bauchseite Weniger kräftig und leuchtend; blassere Farben; weniger Unterschied zwischen Rücken- und Bauchseite Stumpf und ohne Glanz, verwaschene Farben; faltige Haut beim gebogenen Fisch Sehr stumpfe Farbe; Haut löst sich von selbst vom Fleisch(6)
Schleimmantel Wasserklar Etwas wolkig Milchig Gelblich-grauer trüber Schleim(6)
Muskelfleisch(5) Sehr fest, steif Ziemlich steif, fest Etwas weich Weich (schlaff)(6)
Kiemendeckel Silbrig Silbrig, leicht rötlich oder bräunlich Braunfärbung und großflächiges Austreten von Blut Gelblich(6)
Augen Hervortretend, prall; schwarzblaue glänzende Pupille, durchsichtiges „Lid” Hervortretend, aber weniger prall; dunkle Pupille; leicht schillernde Hornhaut Flach; verschwommene Pupille; ausgetretenes Blut rund um die Augen In der Mitte eingesunken; graue Pupille; milchige Hornhaut(6)
Kiemen(5) Gleichmäßig dunkelrot bis purpur; kein Schleim Farbe weniger kräftig; blasser am Rand; durchsichtiger Schleim Geschwollen, verblaßt; zähflüssiger Schleim Gelblich; milchiger Schleim(6)
Geruch der Kiemen Nach frischem Seetang; würzig nach Jod Kein Geruch nach Seetang; neutraler Geruch Fetter, etwas schwefeliger Geruch(7) nach ranziger Hefe oder verfaultem Obst Faulig, säuerlich(6)

C.
KNORPELFISCHE

Beurteilungsschema
Frischeklasse Nicht zugelassen(8)
Extra A B
Augen Hervortretend, sehr glänzend und irisierend; kleine Pupillen Hervortretend, aber nicht prall; weniger glänzend und irisierend; ovale Pupillen Flach, getrübt Eingesunken, gelblich(9)
Aussehen Zumindest teilweise Totenstarre; etwas klarer Schleim auf der Haut Totenstarre vorüber; kein Schleim mehr auf der Haut und vor allem in der Mundhöhle und den Kiemenspalten Etwas Schleim in der Mundhöhle und auf den Kiemenspalten; Kiefer leicht abgeflacht Viel Schleim in der Mundhöhle und auf den Kiemenspalten(9)
Geruch Geruch nach Seetang Geruchlos oder sehr leichter Schimmelgeruch, aber nicht ammoniakalisch Leicht ammoniakalisch; säuerlich Beißender ammoniakalischer Geruch(6)

Besondere oder zusätzliche Kriterien für Rochen

Extra A B Nicht zugelassen(8)
Haut Kräftige, irisierende und leuchtende Farbe; wasserklarer Schleim Kräftige Farbe; wasserklarer Schleim Verblassende und stumpf werdende Farbe; trüber Schleim Verblaßt; faltige Haut; zähflüssiger Schleim
Muskelfleisch Fest und geschmeidig Fest Weich Schlaff
Aussehen Flossenkante durchscheinend und gebogen Steife Flossen Weich Schlaff
Bauchseite Weiß und glänzend, mit mauvefarbener Flossenkante Weiß und glänzend, mit roten Flecken nur an der Flossenkante Weiß und stumpf, mit zahlreichen roten oder gelben Flecken Gelb oder grünlich; rote Flecken auch im Muskelfleisch

D.
KOPFFÜSSER

Beurteilungsschema
Frischeklasse
Extra A B
Haut Kräftige Farbe, Haut festanliegend Getrübte Färbung; Haut festanliegend Verblaßt; Haut läßt sich ziemlich leicht ablösen
Muskelfleisch Sehr fest; weiß schimmernd Fest; kreidig weiß Etwas weich; rötlich-weiß oder leicht gelblich
Arme Schwer abzureißen Schwer abzureißen Leichter abzureißen
Geruch Frisch; nach Seetang Schwacher oder kein Geruch Tintengeruch

E.
KREBSTIERE

1.
Garnelen
Aussehen der
Beurteilungsschema
Frischeklasse
Extra A
Mindesteigenschaften

Oberfläche des Panzers: feucht und glänzend

Beim Umschütten müssen die Garnelen einzeln fallen

Fleisch ohne Fremdgeruch

Frei von Sand, ohne Fremdkörper

Wie bei Klasse Extra
1. Garnele in ihrem Panzer Kräftig rosarot mit kleinen weißen Flecken; Brustpanzer größtenteils hell — Von etwas verblaßter rosaroter bis zu bläulich-roter Farbe mit weißen Flecken; Brustpanzer sollte hell sein und ins Graue gehen
2. Tiefseegarnele Einheitlich rosa — Rosa, eventuell beginnende Schwarzfärbung des Kopfes
Beschaffenheit des Fleisches beim und nach dem Schälen

Leicht schälbar, mit nur technisch unvermeidbaren Fleischverlusten

Fest, aber nicht zäh

Weniger leicht schälbar, mit geringen Fleischverlusten

Weniger fest, leicht zäh

Bruchstücke Einzelne wenige Garnelenbruchstücke zulässig Geringer Anteil an Garnelenbruchstücken zulässig
Geruch Nach frischem Seetang, leicht süßlich Säuerlich; kein Geruch nach Seetang
2.
Kaisergranat
Beurteilungsschema
Frischeklasse
Extra A B
Panzer Farbe blaßrosa oder rosa bis rotorange Farbe blaßrosa oder rosa bis rotorange; keine schwarzen Flecken Leicht verblaßt; einige schwarze Flecken und ins Graue gehende Farbe, insbesondere auf dem Panzer und zwischen den Schwanzsegmenten
Augen und Kiemen Augen schwarz und glänzend; Kiemen rosafarbig Augen stumpf, von grau-schwarzer Farbe; die Farbe der Kiemen geht ins Graue Kiemen von dunkelgrauer Farbe oder grüne Farbe auf der Rückenseite des Panzers
Geruch Charakteristischer milder Schalentiergeruch Verlust des charakteristischen Schalentiergeruchs; kein Ammoniakgeruch Leicht säuerlich
Muskelfleisch (Schwanz) Durchsichtig und bläulich bis weiß Nicht mehr durchsichtig, jedoch auch nicht verblaßt Undurchsichtiges stumpfes Fleisch

Fußnote(n):

(1)

Diese Spalte gilt nur bis zum Erlaß eines Beschlusses der Kommission über Kriterien für zum menschlichen Verzehr ungeeigneten Fisch gemäß der Richtlinie 91/493/EWG.

(2)

Oder noch stärker verdorben.

(3)

Vor Eintritt der Totenstarre ist frischer Fisch nicht fest und geschmeidig, er wird aber dennoch in Frischeklasse Extra eingestuft.

(4)

Diese Spalte gilt nur bis zum Erlaß eines Beschlusses der Kommission über Kriterien für zum menschlichen Verzehr ungeeigneten Fisch gemäß der Richtlinie 91/493/EWG.

(5)

Für Heringe und Makrelen, die entsprechend den Bestimmungen von Anhang II Nummer 8 der Richtlinie 92/48/EWG (ABl. Nr. L 187 vom 7. 7. 1992, S. 41) in kaltem Meerwasser aufbewahrt werden, das mit Eis (CSW) oder durch mechanische Mittel (RSW) gekühlt wird, gilt in bezug auf die Frischeklassen folgendes:

Für die Frischeklasse Extra gilt ebenfalls das Kriterium der Frischeklasse A.

(6)

Oder noch stärker verdorben.

(7)

In Eis gelegter Fisch wird ranzig, bevor er verschimmelt riecht, CSW-/RSW-Fisch verschimmelt, bevor er ranzig riecht.

(8)

Diese Spalte gilt nur bis zum Erlaß eines Beschlusses der Kommission über für zum menschlichen Verzehr ungeeigneten Fisch gemäß der Richtlinie 91/493/EWG.

(9)

Oder noch stärker verdorben.

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