Artikel 14 VO (EG) 97/1467
Gemäß Artikel 126 Absatz 12 AEUV hebt der Rat die in Artikel 126 Absatz 11 erster und zweiter Gedankenstrich AEUV genannten Sanktionen in dem Maße auf, wie der betreffende teilnehmende Mitgliedstaat bei der Korrektur des übermäßigen Defizits Fortschritte erzielt hat.
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