Präambel VO (EG) 97/196
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2184/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die Reiseinfuhren mit Ursprung in und Herkunft aus Ägypten(1), insbesondere auf Artikel 2,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3072/95 des Rates vom 22. Dezember 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis(2), insbesondere auf Artikel 11,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2184/96 wird der gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 3072/95 berechnete Zoll im Rahmen einer Jahresmenge von 32000 Tonnen Reis um einen Betrag in Höhe von 25 % des Wertes dieses Zolls verringert. Diese Menge umfaßt alle Reisarten unabhängig von der Verarbeitungsstufe. Es ist daher erforderlich, dieses Kontingent zu eröffnen und Durchführungsbestimmungen für seine Verwaltung vorzusehen.
Um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten, sind besondere Bestimmungen für die Antragstellung und die Lizenzerteilung zu erlassen. Diese Bestimmungen ergänzen die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3719/88 der Kommission(3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2402/96(4), oder weichen von ihr ab.
Infolge der Genehmigung der Verordnung (EG) Nr. 2184/96 durch den Rat ist die Verordnung (EWG) Nr. 2942/73 der Kommission vom 30. Oktober 1973 über Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 2412/73 des Rates über die Reiseinfuhren aus der Arabischen Republik Ägypten(5), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1373/96(6), aufzuheben.
Der Verwaltungsausschuß für Getreide hat nicht in der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABI. Nr. L 292 vom 15.11.1996, S. 1.
- (2)
ABI. Nr. L 329 vom 30.12.1995, S. 18.
- (3)
ABI. Nr. L 331 vom 2.12.1988, S. 1.
- (4)
ABI. Nr. L 327 vom 18.12.1996, S. 14.
- (5)
ABI. Nr. L 302 vom 31.10.1973, S. 1.
- (6)
ABI. Nr. L 178 vom 17.7.1996, S. 5.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.