Artikel 1 VO (EG) 97/196

Für jedes Wirtschaftsjahr wird nach den Bestimmungen dieser Verordnung ein Zollkontingent für 32000 Tonnen Reis des KN-Codes 1006 mit Ursprung in und Herkunft aus Ägypten eröffnet, für das der gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 3072/95 berechnete Zoll um einen Betrag in Höhe von 25 % des Wertes dieses Zolls verringert wird.

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