Artikel 2 VO (EG) 97/2008

(1) Bei der Einfuhr von anderem als raffiniertem Olivenöl der KN-Codes 15091010, 15091090 und 15100010 in die Gemeinschaft, das vollständig in der Türkei gewonnen und unmittelbar aus diesem Land in die Gemeinschaft befördert wird, wird der geltende Zollsatz um 10 %.

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