Artikel 3 VO (EG) 97/2008

(1) Bei der Einfuhr von raffiniertem Olivenöl des KN-Codes 15099000 in die Gemeinschaft, das vollständig in der Türkei gewonnen und unmittelbar aus diesem Land in die Gemeinschaft befördert wird, wird der geltende Zollsatz um von 5 %.

(2) Bei der Einfuhr von raffiniertem Olivenöl des KN-Codes 15100090 in die Gemeinschaft, das vollständig in der Türkei gewonnen und unmittelbar aus diesem Land in die Gemeinschaft befördert wird, wird der geltende Zollsatz um von 5 %.

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