ANHANG I VO (EG) 97/2571
Qualitätsanforderungen an Butterfett (ohne Zusatz von Kennzeichnungsmitteln)
- — Milchfett:
- mindestens 99,8 %
- — Feuchtigkeit und fettfreie Bestandteile der Milch:
- höchstens 0,2 %
- — Freie Fettsäuren:
- höchstens 0,35 % (in Oleinsäure ausgedrückt)
- — Peroxidzahl:
- höchstens 0,5 Einheiten (in Milliäquivalent aktivierter Sauerstoff je kg)
- — Geschmack:
- unverfälscht
- — Geruch:
- ohne Fremdgeruch
- — Neutralisierungsmittel, Antioxidantien, Konservierungsmittel:
- keine
- — Andere Fette als Milchfett:
- keine (1)
Fußnote(n):
- (1)
Die Untersuchung ist unangemeldet nach Maßgabe der erzeugten Mengen, mindestens aber je 1000 Tonnen und/oder einmal monatlich nach den in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 454/95 vorgesehenen Verfahren durchzuführen.
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