ANHANG I VO (EG) 97/2571

Qualitätsanforderungen an Butterfett (ohne Zusatz von Kennzeichnungsmitteln)

Milchfett:
mindestens 99,8 %
Feuchtigkeit und fettfreie Bestandteile der Milch:
höchstens 0,2 %
Freie Fettsäuren:
höchstens 0,35 % (in Oleinsäure ausgedrückt)
Peroxidzahl:
höchstens 0,5 Einheiten (in Milliäquivalent aktivierter Sauerstoff je kg)
Geschmack:
unverfälscht
Geruch:
ohne Fremdgeruch
Neutralisierungsmittel, Antioxidantien, Konservierungsmittel:
keine
Andere Fette als Milchfett:
keine (1)

Fußnote(n):

(1)

Die Untersuchung ist unangemeldet nach Maßgabe der erzeugten Mengen, mindestens aber je 1000 Tonnen und/oder einmal monatlich nach den in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 454/95 vorgesehenen Verfahren durchzuführen.

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