Artikel 2 VO (EG) 97/2603

(1) Im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 2286/2002 des Rates(1) festgesetzten und in geschältem Reis ausgedrückten Menge von 125000 Tonnen Reis der KN-Codes 10061021 bis 10061098, 100620 und 100630 werden die Lizenzen für die Einfuhr zu verringerten Zollsätzen jährlich nach folgenden Tranchen erteilt:

— Januar: 41668 Tonnen
— Mai: 41666 Tonnen
— September: 41666 Tonnen

(2) Unbeschadet von Artikel 7 werden Mengen der ersten oder zweiten Tranche, für die keine Einfuhrlizenzen beantragt wurden, auf die nächste Tranche übertragen.

Für Mengen der Tranche des Monats September, für die keine Einfuhrlizenzen beantragt werden, können gemäß Artikel 8 Absatz 1 Einfuhrlizenzen für eine zusätzliche Tranche im Oktober beantragt werden.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 348 vom 21.12.2002, S. 5.

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