Artikel 5 VO (EG) 97/544
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie wird für die im Anhang aufgeführten Drittländer jeweils mit Veröffentlichung der Informationen nach Artikel 3, auf jeden Fall jedoch drei Monate nach der Veröffentlichung dieser Verordnung wirksam.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.