Artikel 2 VO (EG) 97/552
Der Rat setzt diese Verordnung auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit außer Kraft, sobald er anhand eines Berichts der Kommission über Sklaverei in Myanmar feststellt, daß die in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 genannten Praktiken, die zu der Rücknahme der Myanmar eingeräumten allgemeinen Zollpräferenzen geführt haben, nicht mehr vorkommen.
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