Artikel 3 VO (EG) 97/88
Antrag auf Zollbefreiung
(1) Der Antrag ist schriftlich in einer der Amtssprachen der Union zu stellen und von einer Person zu unterzeichnen, die befugt ist, den Antragsteller zu vertreten. Der Antrag ist an die folgende Dienststelle zu richten:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G — Handelsschutzmaßnahmen
Rue de la Loi/Wetstraat 200
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
E-Mail: trade-bicycle-parts@ec.europa.eu
(2) Die Kommission bestätigt unverzüglich den Eingang eines Antrags.
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