Artikel 3 VO (EG) 97/88

Antrag auf Zollbefreiung

(1) Der Antrag ist schriftlich in einer der Amtssprachen der Union zu stellen und von einer Person zu unterzeichnen, die befugt ist, den Antragsteller zu vertreten. Der Antrag ist an die folgende Dienststelle zu richten:

Europäische Kommission

Generaldirektion Handel

Direktion G — Handelsschutzmaßnahmen

Rue de la Loi/Wetstraat 200

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: trade-bicycle-parts@ec.europa.eu

(2) Die Kommission bestätigt unverzüglich den Eingang eines Antrags.

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