Methodischer Anhang VO (EG) 98/1172

Lastfahrt und Beförderungsvorgang

Je nach Mitgliedstaat erfolgt die Datensammlung

entweder unter Zugrundelegung der Beschreibung jedes einzelnen Güterbeförderungsvorgangs (bei zusätzlicher Erfassung der Leerfahrten)

oder unter Zugrundelegung der Beschreibung der mit dem Fahrzeug für die einzelnen Güterbeförderungsvorgänge unternommenen Fahrten.

In der Mehrzahl der Fälle wird während einer Lastfahrt nur ein einziger Beförderungsvorgang durchgeführt, d. h.,

geladen ist eine einzige Güterart (gemäß dem verwendeten Güterverzeichnis, im vorliegenden Fall die 24 von der NSTR(1) abgeleiteten Gütergruppen),

es gibt nur eine Beladestelle,

es gibt nur eine Entladestelle.

Demzufolge führen die beiden Methoden zum gleichen Ergebnis, und mit Hilfe der Angaben, die mit der einen oder der anderen Methode erhoben wurden, lassen sich

sowohl die Beförderungen von Gütern (sämtliche einzelnen Beförderungsvorgänge zusammengenommen),

als auch die mit dem Fahrzeug zur Beförderung von Gütern unternommenen Fahrten bei gleichzeitiger Erfassung der Beförderungskapazität und der Auslastung dieser Kapazität (Lastfahrten mit Auslastungskoeffizient, Leerfahrten) beschreiben.

Im Rahmen dieser Verordnung sind sowohl die Beförderungen von Gütern als auch die Fahrten zu beschreiben; es ist jedoch nicht wünschenswert, die Transportunternehmen zu sehr mit statistischen Aufgaben zu belasten und von ihnen künftig sowohl zu den Beförderungen von Gütern als auch zu den unternommenen Fahrten detaillierte Angaben zu verlangen.

Den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten obliegt es somit, während der Codierung der Fragebogen die von den Transportunternehmen nicht ausdrücklich erfragten Daten anhand der unter dem Blickwinkel „Beförderungsvorgänge” oder „Fahrten” erhobenen Angaben selbst zu rekonstruieren.

Das Problem stellt sich, wenn im Rahmen einer einzigen Lastfahrt mehrere Beförderungsvorgänge durchgeführt werden, was möglicherweise auf folgende Umstände zurückzuführen ist:

Es gibt mehrere Be- und/oder Entladestellen (deren Anzahl jedoch begrenzt ist, da es sich andernfalls um Sammelverkehr oder Verteilverkehr handeln würde, die beide eine Sonderbehandlung verlangen).

In diesem Fall werden die verschiedenen Be- und/oder Entladestellen erfaßt, um die im Verlauf der Fahrt geleisteten Tonnenkilometer korrekt zu berechnen, und der statistische Dienst kann daraufhin die einzelnen Beförderungsvorgänge rekonstruieren.

Bei einer Lastfahrt werden mehrere Arten von Gütern befördert, was in der Regel statistisch nicht erfaßt wird, weil nur die einzige oder Hauptart des beförderten Gutes erfragt wird.

Man nimmt damit in Kauf, daß die entsprechende Information verlorengeht, und die Mitgliedstaaten, die dieses vereinfachende Verfahren anwenden, teilen dies der Kommission ausdrücklich mit.

Fußnote(n):

(1)

Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik.

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