Artikel 29 VO (EG) 98/2848
(1) Um die Umstellung der Erzeuger und die Umstrukturierung der landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern, können die Mitgliedstaaten für jede Ernte eine nationale Quotenreserve je Sortengruppe bilden.
(2) Diese Reserve wird aus den Quoten gespeist, die durch eine lineare Kürzung aller den Einzelerzeugern und Erzeugergemeinschaften zugeteilten Quoten freigesetzt wurden; diese Kürzung ist vom Mitgliedstaat auf 0,5 % bis 2 % der jedes Jahr für dieselbe Sortengruppe festgesetzten Garantieschwelle festzusetzen.
Außerdem können die Mitgliedstaaten auf folgendes zurückgreifen:
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eine von jedem Mitgliedstaat festzusetzende lineare Kürzung von bis zu 2 % der in den Produktionsquotenbescheinigungen eingetragenen Mengen, die Gegenstand einer endgültigen Abtretung waren,
und/oder
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die Produktionsquoten, die zu dem zum Abschluß von Anbauverträgen festgesetzten Datum nicht zum Abschluß dieser Verträge verwendet wurden.
(3) Die nationale Reserve wird unter Einhaltung der Bestimmungen von Kapitel I dieses Titels und der gemäß Artikel 5 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 anerkannten Produktionsgebiete auf die Erzeuger oder die Personen, die Erzeuger werden möchten, aufgrund der von jedem Mitgliedstaat festgelegten objektiven Kriterien aufgeteilt.
Die Produktionsquoten, die sich aus der Anwendung von Absatz 2 Unterabsatz 2 erster Gedankenstrich ergeben, können bis zu dem für den Abschluß von Anbauverträgen festgesetzten Termin zugeteilt werden.
(4) Soll bei einer Sortengruppe die Garantieschwelle für die folgende Ernte gekürzt werden, so kann die Kommission nach dem Verfahren des Artikels 23 der Verordnung (EG) Nr. 2075/92 einen Mitgliedstaat ermächtigen, bis zu einer Menge von 10 % der Garantieschwelle die Mengen derselben Sortengruppe, die gemäß Absatz 2 zweiter Unterabsatz zweiter Gedankenstrich in der nationalen Reserve verfügbar sind, vorzeitig zuzuteilen.
Diese Mengen werden von dem Mitgliedstaat gemäß den Kriterien für die Zuteilung der einzelstaatlichen Reserve als zusätzliche Produktionsquoten für dieselbe Ernte, bei der diese Mengen nicht verwendet wurden, aufgeteilt.
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