ANHANG VI VO (EG) 98/2848

GEMEINSCHAFTSMETHODEN ZUR BESTIMMUNG DES FEUCHTIGKEITSGEHALTS VON ROHTABAK

I.
VERFAHREN

A.
Verfahren nach Beaudesson

1.
Geräte:

Beaudesson-Trockenofen EM 10 Elektrischer Heißlufttrockner mit Luftumwälzung, in dem der Feuchtigkeitsgehalt durch Wiegen vor und nach der Trocknung festgestellt wird, wobei die Federwaage so eingeteilt ist, daß die Anzeige von 10 g Masse, mit der gearbeitet wird, dem Wert des Feuchtigkeitsgehalts in Prozent entspricht.

2.
Verfahren:

Eine Dosis von 10 g wird in eine Schale mit Siebboden eingewogen und sodann in eine Trocknungssäule gebracht, wo sie durch einen Ring gehalten wird. Der Trockenofen wird fünf Minuten lang angestellt, in welcher Zeit die Probe durch Heißluft von etwa 100 °C getrocknet wird. Nach fünf Minuten schaltet sich das Gerät selbsttätig aus. Die nach Beendigung der Trocknung erreichte Lufttemperatur wird von einem eingebauten Thermometer abgelesen. Die Probe wird gewogen. Ihr Feuchtigkeitsgehalt wird sofort festgestellt und gegebenenfalls an Hand einer am Gerät angebrachten Skala je nach der ermittelten Temperatur um einige Zehntelprozent mehr oder weniger berichtigt.

B.
Verfahren nach Brabender

1.
Geräte:

Brabender-Trockenofen: Elektrischer Trockner, der aus einem zylindrischen Körper mit thermostatischer Regelung und Luftumwälzung besteht, in den gleichzeitig zehn Metallschalen mit je 10 g Tabak eingesetzt werden. Die Schalen werden auf eine Drehscheibe mit zehn Positionen gesetzt, von wo aus sie nacheinander nach der Trocknung durch zentrale Lenkung zum Wiegen gebracht werden können; ein System von Hebeln ermöglicht es, die Schalen nacheinander auf einen eingebauten Waagebalken umzusetzen, ohne sie aus dem zylindrischen Körper herausnehmen zu müssen. Die Waage hat einen optischen Anzeiger und gestattet das unmittelbare Ablesen des Feuchtigkeitsgehalts. Dem Gerät angeschlossen ist eine zweite Waage, auf der die Ausgangsmengen abgewogen werden.

2.
Verfahren:

Einstellung des Thermometers auf 110 °C, Vorwärmen des Trockenapparats während mindestens 15 Minuten, Herstellung von 10 Proben von je 10 g, Einsetzung der Proben in den Trockner, Trocknung während 50 Minuten, Ablesen des Gewichts zur Bestimmung des Bruttofeuchtigkeitsgehalts.

C.
Andere Verfahren

Die Mitgliedstaaten können andere Verfahren, insbesondere durch Messung des elektrischen Widerstands bzw. der dielektrischen Beschaffenheit der betreffenden Partie, anwenden, sofern diese Messungen auf die Ergebnisse der Untersuchung einer repräsentativen Probe nach dem Verfahren A oder B bezogen werden.

II.
PROBENAHME

Die Probenahme von Tabakblättern zur Bestimmung ihres Feuchtigkeitsgehalts nach Abschnitt I Buchstabe A oder B wird wie folgt vorgenommen:
1.
Schichtweise Erfassung der Partie:

Jedem Packstück wird eine seinem Gewicht entsprechende Anzahl von Blättern entnommen. Die Zahl der Blätter muß ausreichend groß sein, um das Packstück genau zu repräsentieren.

Es ist eine gleiche Anzahl von Randblättern, Innenblättern und Zwischenblättern zu entnehmen.

2.
Mischen:

Alle entnommenen Blätter werden in einem Plastiksack vermischt und einige Kilogramm des Gemisches kleingeschnitten (Schnittgröße 0,4 bis 2 mm).

3.
Entnahme:

Nach dem Zerkleinern wird der kleingeschnittene Tabak sorgfältig gemischt; entnommen wird eine repräsentative Probe.

4.
Messen:

Die Messungen erfolgen an der gesamten, in vorstehend beschriebener Weise reduzierten Probe, wobei darauf zu achten ist, daß

keine Feuchtigkeitsschwankungen eintreten können (Behältnis bzw. Sack muß luftdicht sein);

keine Zerstörung der Homogenität durch Klärung (Trümmerteilchen) eintritt.

III.
UMFANG UND HÄUFIGKEIT DER PROBENAHMEN UND METHODE ZUR BERECHNUNG DES ANGEPASSTEN GEWICHTS

Für die Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts des Rohtabaks müssen bei jeder Lieferung mindestens 3 Proben je Erzeuger und Sortengruppe entnommen werden. Der Erzeuger und das Erstverarbeitungsunternehmen können bei der Lieferung des Tabaks eine Erhöhung der zu entnehmenden Anzahl Proben beantragen.

Das Gewicht des im Laufe eines einzigen Tages gelieferten Tabaks je Sortengruppe wird auf der Grundlage des durchschnittlichen gemessenen Feuchtigkeitsgehalts angepaßt. Das prämienberechtigte Gewicht wird nicht angepaßt, wenn der durchschnittliche gemesssene Feuchtigkeitsgehalt um weniger als einen Punkt unter oder über dem Referenzfeuchtigkeitsgehalt liegt.

Das angepaßte Gewicht ist folgendes: Nettogesamtgewicht des an einem einzigen Tag gelieferten Tabaks je Sortengruppe × (100 - durchschnittlicher Feuchtigkeitsgehalt)/(100 - Referenzfeuchtigkeitsgehalt für die betreffende Sorte). Beim durchschnittlichen Feuchtigkeitsgehalt muß es sich um eine ganze Zahl handeln, die bei Dezimalstellen zwischen 0,01 und 0,49 nach unten und bei Dezimalstellen zwischen 0,50 und 0,99 nach oben aufgerundet wird.

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