ANHANG XI VO (EG) 98/850
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A.
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BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VON KOMBINATIONEN VON MASCHENÖFFNUNGEN IN DER REGION 3 AUSSER DEM ICES-BEREICH IXa ÖSTLICH VON 7o 23′ 48″ W
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1.
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Kombination von Maschenöffnungen: 16 bis 31 mm +>=70 mm
Die an Bord behaltenen oder angelandeten Fänge bestehen zu mindestens 40 % aus einer Mischung von Garnelen (Pandalus montagui, Crangon spp. und Palaemon spp.) und Schwimmkrabben, oder die an Bord behaltenen oder angelandeten Fänge bestehen zu mindestens 70 % aus einer Mischung der in Anhang II als Zielarten für Maschenöffnungen von 16 bis 31 mm angegebenen Meerestiere außer Garnelen (Pandalus montagui, Crangon spp. und Palaemon spp.) und Schwimmkrabben.- 2.
- Kombination von Maschenöffnungen: 32 bis 54 mm +>=70 mm
Die an Bord behaltenen oder angelandeten Fänge bestehen zu mindestens 70 % aus einer Mischung der in Anhang II als Zielarten für Maschenöffnungen von 32 bis 54 mm angegebenen Meerestiere außer Garnelen (Pandalus spp., Crangon spp. und Palaemon spp.).- 3.
- Kombination von Maschenöffnungen: 55 bis 59 mm +>=70 mm
Die an Bord behaltenen oder angelandeten Fänge bestehen zu mindestens 20 % aus einer Mischung von Garnelen (Pandalus spp., Crangon spp., Palaemon spp., Aristeus antennatus, Aristaeomorpha foliacea, Parapenaeus longirostris), oder die an Bord behaltenen oder angelandeten Fänge bestehen zu mindestens 60 % aus einer Mischung der in Anhang II als Zielarten für Maschenöffnungen von 55 bis 59 mm angegebenen Meerestiere außer Garnelen (Pandalus spp., Crangon spp., Palaemon spp., Aristeus antennatus, Aristaeomorpha foliacea, Parapenaeus longirostris).- 4.
- Kombination von Maschenöffnungen: 60 bis 69 mm +>=70 mm
Die an Bord behaltenen oder angelandeten Fänge bestehen zu mindestens 60 % aus einer Mischung der in Anhang II als Zielarten für Maschenöffnungen von 60 bis 69 mm angegebenen Meerestiere.- B.
- BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VON KOMBINATIONEN VON MASCHENÖFFNUNGEN IM ICES-BEREICH IXa ÖSTLICH VON 7o 23′ 48″ W
Die an Bord behaltenen oder angelandeten Fänge bestehen zu mindestens 50 % aus einer Mischung der in Anhang III als Zielarten für Maschenöffnungen von 40 bis 54 mm angegebenen Meerestiere.© Europäische Union 1998-2021
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