ANHANG V VO (EG) 98/88

BESONDERE SELEKTIERUNGSVORRICHTUNGEN

Um eine selektive Fangwirkung von Schleppnetzen, Snurrewaden und ähnlichen Netzen, die mit einer speziellen Maschenöffnung gemäß Anhang IV versehen sind, zu garantieren, sind die beiden folgenden Fluchtfenstermodelle zulässig:

Fluchtfenster (Modell 1)

In den Steert von Schleppnetzen und Snurrewaden für den Dorschfang werden zwei Fluchtfenster mit vollständig geöffneten Rautenmaschen eingezogen, die mit Kunststoff beschichtet sind. Die Maschenöffnung beträgt mindestens 105 mm. Die Fluchtfenster werden mit einem Extrastück Netzwerk (zwischen den normalen Rautenmaschen und den Maschen des Fluchtfensters) befestigt. Die Maschengröße des Extrastücks Netzwerk ist gleich der Maschengröße des Fluchtfenster-Netztuches × der Quadratwurzel aus 2. An beiden Seiten des Steerts wird in einer Entfernung von 40—50 cm zwischen Steertende und Fenster ein Fluchtfenster eingezogen. Die Länge des Fensters entspricht 80 v. H. der Gesamtlänge des Steerts, das Fenster ist 50 cm hoch. Das Fluchtfenster ist so anzuschlagen, daß zwischen dem oberen und dem unteren Rand des Fensters eine Öffnung von 15—20 cm entsteht.

Fluchtfenster (Modell 2)

Beschreibung

Fluchtfenster sind Rechtecke aus Netztuch im Steert. Es werden zwei Fluchtfenster in den Steert eingezogen.

Größe

Jedes Fenster hat über seine gesamte Länge eine Mindestbreite von 45 cm. Jedes Fenster hat eine entlang den Seiten gemessene Mindestlänge von 3,5 m (Diagramm 2 Abbildung 1).

Netztuch

Die Maschen der Fenster haben eine Mindestgröße von 105 mm. Es sind Quadratmaschen, d. h. alle vier Seiten des Fenster-Netztuches sind im Schenkelschnitt geschnitten (Diagramm 2 Abbildung 2). Das Netztuch ist so angeschlagen, daß die Maschenseiten parallel und senkrecht zur Längsachse des Steerts verlaufen. Die Fensterbreite beträgt acht offene Quadratmaschen (Abbildung 2). Die Länge beträgt zwischen 57 und 62 Quadratmaschen (Diagramm 2 Abbildung 2).

Anbringung

Der Steert wird durch Laschen entlang der Steuerbord- und der Backbordseite in eine obere und eine untere Netzhälfte unterteilt (Diagramm 2 Abbildung 1). Die beiden Fenster sind in der unteren Netzhälfte unmittelbar im Anschluß an die Laschen eingezogen (Diagramm 2 Abbildung 1). Die Fenster enden in einem Abstand von mindestens 2 m und höchstens 2,5 m von der Steertleine. Das vordere Ende des Fensters wird acht Maschen weit am normalen Netztuch des Steerts befestigt (Diagramm 2 Abbildung 3). Eine Seite wird an der Lasche oder unmittelbar neben der Lasche befestigt und die andere Seite an dem normalen, im Knotenschnitt geschnittenen Netztuch der unteren Steerthälfte.

Maschengröße im gesamten Steert

Alle Teile des Steerts müssen einer Mindestmaschenöffnung von 105 mm entsprechen.

Diagramm 1

Diagramm 2

Abbildung 2: Netztuch für Quadratmaschenfenster

Abbildung 3: Einfügung des Fensters in den Steert

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.