Artikel 1 VO (EG, Euratom) 2000/99
Die Gemeinschaft führt vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2006 gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien ein Programm zur Förderung des Übergangs zur Marktwirtschaft und zur Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in den in Anhang I genannten Partnerstaaten (im folgenden „Partnerstaaten” genannt) durch.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.