ANHANG II VO (EG, Euratom) 2000/99

BEREICHE DER ZUSAMMENARBEIT NACH ARTIKEL 2 ABSATZ 2 UND ARTIKEL 3 ABSÄTZE 3 UND 4

1. Unterstützung der institutionellen, rechtlichen und administrativen Reformen:
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Förderung der Rechtsstaatlichkeit,

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Unterstützung bei der effektiven Politikformulierung,

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Reform der öffentlichen Verwaltung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene,

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Unterstützung der Exekutive und Legislative (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene),

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Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres,

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Ausbau der Rechts- und Verwaltungsvorschriften,

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Unterstützung bei der Erfüllung internationaler Verpflichtungen,

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Stärkung der Zivilgesellschaft,

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Unterstützung für allgemeine und berufliche Bildung.

2. Unterstützung des Privatsektors und Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung:
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Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen,

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Entwicklung der Systeme für Bank- und Finanzdienstleistungen,

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Förderung des privaten Unternehmertums einschließlich Joint-ventures,

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industrielle Zusammenarbeit einschließlich Forschung,

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Privatisierung,

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Umstrukturierung von Unternehmen,

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Förderung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Handels- und Investitionstätigkeit,

3. Unterstützung bei der Bewältigung der sozialen Folgen des Übergangs:
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Reform der Gesundheits-, Renten-, Sozialschutz- und Versicherungssysteme,

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Unterstützung bei der Abfederung der sozialen Folgen der industriellen Umstrukturierung,

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Unterstützung beim sozialen Wiederaufbau,

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Entwicklung der Arbeitsvermittlungsdienste einschließlich Umschulung.

4. Aufbau von Infrastrukturnetzen:
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Verkehrsnetze,

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Telekommunikationsnetze,

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Energieversorgungsleistungen und Übertragungsnetze,

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Grenzübergänge.

5. Förderung des Umweltschutzes und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen:
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Entwicklung nachhaltiger Umweltpolitiken und -verfahren,

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Förderung der Harmonisierung der Umweltstandards mit den Normen der Europäischen Union,

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Verbesserung der Energietechnik für Versorgung und Endverbrauch,

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Förderung der nachhaltigen Ressourcennutzung und -bewirtschaftung einschließlich des Energiesparens, der rationellen Energienutzung und der Verbesserung der Infrastrukturen für den Umweltschutz.

6. Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum:
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Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften auch für die Privatisierung von Grund und Boden,

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Verbesserung des Zugangs zu Krediten und Förderung der Ausbildung,

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Verbesserung der Vertriebssysteme und des Marktzugangs.

Gegebenenfalls wird die nukleare Sicherheit im Einklang mit den in Artikel 2 Absatz 5 genannten Prioritäten gefördert.

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