ANHANG II VO (EG, Euratom) 2000/99

BEREICHE DER ZUSAMMENARBEIT NACH ARTIKEL 2 ABSATZ 2 UND ARTIKEL 3 ABSÄTZE 3 UND 4

1. Unterstützung der institutionellen, rechtlichen und administrativen Reformen:

Förderung der Rechtsstaatlichkeit,

Unterstützung bei der effektiven Politikformulierung,

Reform der öffentlichen Verwaltung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene,

Unterstützung der Exekutive und Legislative (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene),

Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres,

Ausbau der Rechts- und Verwaltungsvorschriften,

Unterstützung bei der Erfüllung internationaler Verpflichtungen,

Stärkung der Zivilgesellschaft,

Unterstützung für allgemeine und berufliche Bildung.

2. Unterstützung des Privatsektors und Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung:

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen,

Entwicklung der Systeme für Bank- und Finanzdienstleistungen,

Förderung des privaten Unternehmertums einschließlich Joint-ventures,

industrielle Zusammenarbeit einschließlich Forschung,

Privatisierung,

Umstrukturierung von Unternehmen,

Förderung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Handels- und Investitionstätigkeit,

3. Unterstützung bei der Bewältigung der sozialen Folgen des Übergangs:

Reform der Gesundheits-, Renten-, Sozialschutz- und Versicherungssysteme,

Unterstützung bei der Abfederung der sozialen Folgen der industriellen Umstrukturierung,

Unterstützung beim sozialen Wiederaufbau,

Entwicklung der Arbeitsvermittlungsdienste einschließlich Umschulung.

4. Aufbau von Infrastrukturnetzen:

Verkehrsnetze,

Telekommunikationsnetze,

Energieversorgungsleistungen und Übertragungsnetze,

Grenzübergänge.

5. Förderung des Umweltschutzes und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen:

Entwicklung nachhaltiger Umweltpolitiken und -verfahren,

Förderung der Harmonisierung der Umweltstandards mit den Normen der Europäischen Union,

Verbesserung der Energietechnik für Versorgung und Endverbrauch,

Förderung der nachhaltigen Ressourcennutzung und -bewirtschaftung einschließlich des Energiesparens, der rationellen Energienutzung und der Verbesserung der Infrastrukturen für den Umweltschutz.

6. Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum:

Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften auch für die Privatisierung von Grund und Boden,

Verbesserung des Zugangs zu Krediten und Förderung der Ausbildung,

Verbesserung der Vertriebssysteme und des Marktzugangs.

Gegebenenfalls wird die nukleare Sicherheit im Einklang mit den in Artikel 2 Absatz 5 genannten Prioritäten gefördert.

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