Artikel 122 VO (EG, Euratom) 2002/1605

(1) Den Rechnungen der Organe und der in Artikel 121 genannten Einrichtungen wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt.

(2) Der Bericht nach Unterabsatz 1 gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

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