Artikel 158 VO (EG, Euratom) 2002/1605

Außer im Falle des ELER kann die Kommission für die operativen Ausgaben nach diesem Titel Mittelübertragungen zwischen Titeln vornehmen, vorausgesetzt, es handelt sich um Mittel, die im Sinne der Verordnungen über die Fonds gemäß Artikel 155 für das gleiche Ziel verwendet werden, oder um Ausgaben für technische Unterstützung.

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