Artikel 169a VO (EG, Euratom) 2002/1605

Die Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen durch Drittländer im Rahmen der dezentralen Mittelverwaltung werden in den Finanzierungsvereinbarungen nach Artikel 166 geregelt. Sie basieren auf den Vorschriften des Titels VI im Ersten Teil.

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