Artikel 175a VO (EG, Euratom) 2002/2342

Zulassungskriterien (Artikel 114 der Haushaltsordnung)

(1) Die Zulassungskriterien werden in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bekannt gegeben.

(2) Die Zulassungskriterien bestimmen die Bedingungen für die Teilnahme an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Sie tragen den Zielen der Maßnahme Rechnung und stehen im Einklang mit dem Transparenzgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot.

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