Artikel 202 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Klassifizierung der Cashflows (Artikel 126 der Haushaltsordnung)
(1) Der Cashflow-Tabelle sind die Kassenmittelbewegungen, aufgeschlüsselt nach betrieblichen, investitionsbedingten und finanziellen Strömen, zu entnehmen.
(2) Der betriebliche Cashflow gibt die Kassenmittelbewegungen im Zuge der normalen Betriebstätigkeit wieder.
(3) Der Investitions-Cashflow gibt die Kassenmittelbewegungen aufgrund von Erwerb oder Veräußerung von Anlagewerten wieder.
(4) Der Finanz-Cashflow gibt die Kassenmittelbewegungen infolge von Anleihe- und Darlehenstransaktionen sowie von Zu- und Abflüssen aus sonstigen Quellen wieder.
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