Artikel 205 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Ergebnisrechnung über den Haushaltsvollzug (Artikel 127 der Haushaltsordnung)
(1) Die Ergebnisrechnung über den Haushaltsvollzug enthält:
- a)
-
eine Einnahmenübersicht, die Folgendes umfasst:
- i)
- die Entwicklung der Soll-Einnahmen;
- ii)
- die Ausführung der Einnahmen;
- iii)
- die Entwicklung der festgestellten Forderungen;
- b)
- Informationen, die einen Überblick über die Entwicklung der insgesamt verfügbaren Verpflichtungs- und der Zahlungsermächtigungen geben;
- c)
- Informationen, die einen Überblick über die Verwendung der insgesamt verfügbaren Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen geben;
- d)
- Informationen über die Entwicklung der noch zur Zahlung anstehenden, aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen oder im Laufe des Haushaltsjahres vorgenommenen Mittelbindungen.
(2) Im Falle der Informationen über die Einnahmen ist auch eine Aufstellung beigefügt, der aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten die Verteilung der am Ende des Haushaltsjahres noch einzuziehenden Beträge zu entnehmen ist, die eigenen Mitteln entsprechen, für die eine Einziehungsanordnung ausgestellt wurde.
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