Artikel 206 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Anhang zur Haushaltsergebnisrechnung (Artikel 127 der Haushaltsordnung)
Der Anhang zur Haushaltsergebnisrechnung gemäß Artikel 127 der Haushaltsordnung umfasst mindestens folgende Elemente:
- a)
- Angaben zu den Haushaltsgrundsätzen sowie zu den Mittelarten und zur Gliederung des Haushaltsplans;
- b)
- Informationen über die noch abzuwickelnden Mittelbindungen;
- c)
- zum Verständnis des Haushaltsvollzugs erforderliche Informationen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.