Artikel 206 VO (EG, Euratom) 2002/2342

Anhang zur Haushaltsergebnisrechnung (Artikel 127 der Haushaltsordnung)

Der Anhang zur Haushaltsergebnisrechnung gemäß Artikel 127 der Haushaltsordnung umfasst mindestens folgende Elemente:

a)
Angaben zu den Haushaltsgrundsätzen sowie zu den Mittelarten und zur Gliederung des Haushaltsplans;
b)
Informationen über die noch abzuwickelnden Mittelbindungen;
c)
zum Verständnis des Haushaltsvollzugs erforderliche Informationen.

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