Artikel 268 VO (EG, Euratom) 2002/2342

Umrechnung von Mittelbindungen oder Forderungsvorausschätzungen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2003 in Euro (Artikel 16 der Haushaltsordnung)

Vor dem 1. Januar 2003 in einer anderen Währung als dem Euro vorgenommene Mittelbindungen und Forderungsvorausschätzungen werden spätestens am 30. Juni 2003 zu dem Kurs gemäß Artikel 7 umgerechnet, der am 1. Januar 2003 gilt.

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