Artikel 63 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Zahlungsmodalitäten (Artikel 61 der Haushaltsordnung)
Zahlungen werden per Überweisung oder Scheck geleistet.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.